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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Verkauf von Kommissionsware mit Geldeingängen über die Pfändungsfreigrenze hinaus

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Hallo liebe bereits Gewerbetreibenden mit Schuldenerfahrung,

vor einigen Tagen meldete ich ein Gewerbe an, um mich gemeinsam mit einem zurzeit ausgeübten Minijob zunächst aus dem Sozialleistungsbezug und letztendlich auch meiner Schuldensituation herauszuarbeiten. Diese sind privat entstanden und das Gewerbe ist zunächst noch als Nebengewerbe angemeldet.

Ich habe ein Bankkonto, das den Gläubigern bekannt ist. Noch ist keine Pfändung eingegangen, aber die Möglichkeit besteht. Daher bin ich am Überlegen dieses Konto nach Pfändungseingang (oder lieber direkt im Voraus?) in ein P-Konto umzuwandeln. Ein Privatkonto besteht auch noch, wobei lediglich die Transferleistungen und private monatliche Kosten hiervon abgehen.

Da ein Verkauf von Waren in Kommission über das Internet (zunächst über eine bereitgestellte Plattform, eigener Shop scheint in Zukunft aufgrund der persönlichen Befähigung zur Umsetzung eines solchen auch nicht unrealistisch) geplant ist, stellt sich mir die Frage:

- Können Beträge oberhalb des Pfändungsfreibetrages geschützt, oder besser zurückerhalten werden, wenn eine Kontopfändung stattfindet? Zum Zwecke der problemlosen Rückabwicklung (Widerrufsrecht) sollten die Beträge bis nach Erstellung der Provisionsabrechnung und Auszahlung an den Klienten vorgehalten werden. Letztendlich bleibt mir von den monatlichen Geldeingängen, sofern nicht vorher gepfändet wird, nur ein Bruchteil als tatsächliches Einkommen.

Wenn nun das Geschäftskonto pfändungsgeschützt ist, ist das Private in Folge ungeschützt und eine Kontopfändung würde letztendlich die Einkünfte aus dem 450,- € Job und Transferleistungen betreffen, die mein Überleben sichern. Das könnte ich zwar durch Postscheck bzw. Barauszahlung des Minijobs vermeiden, müsste aber Rücksprache mit meinem Internet und Stromanbieter halten, ob er Geldboten zur Zahlung akzeptiert ;-).


Als Beispielrechnung, mit aufgerundetem Freibetrag und steuerliche Aspekte außenvorgelassen:
1100,- € Eingang auf das Firmenkonto

330,- € bleiben mir hiervon letztendlich, wovon ich noch
110,- € Verkaufsprovision an die Plattform abführen und
20,- € Versandkosten bestreiten muss

Unterm Strich bleiben mir nach korrekter Abwicklung des Kommissionsverkaufes also lediglich
200,- € an Einkünften aus der Selbständigen Tätigkeit.

weiter gerechnet habe ich, addiert mit:
450,- € Einnahmen aus Minijob

noch immer ein Anspruch auf
350,- € ergänzende Transferleistungen und unter'm Strich ein Einkommen von 900,-€


...um aus der Selbständigkeit heraus ein Einkommen zu erzielen das zur Tilgung ausreicht muss ich die Pfändungsfreigrenzen, wie ich gerade beim Aufstellen der Rechnung bemerke, de facto überschreiten.


Daher bin ich auch über andere Vorschläge, wie ich diese Problemstellung am geschicktesten handeln könnte, bin ich dankbar.


Beste Grüße vom Tilgungswilligen

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