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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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unerlaubte Handlung

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Hallo Leute, da bin ich wieder mal.

Ich habe nun noch 16 Monate in der Wohlverhaltensphase und wie ich mich wohlverhalten habe.
In 4 Monaten kann ich in Rente gehen. Die Rente liegt deutlich unter der Pfändungsfreigrenze.

Nun hat ein Gläubiger schon angekündigt, dass er der Schuledenbefreiung widersprechen wird. Ich wurde damals bei ihm wegen einer unerlaubten Handlung verurteilt. War ein Säumnisurteil, der Sachverhalt wurde nicht geprüft. Ich hatte damals weder Geld zu dem weit entfernten Prozessort zu fahren geschweige den Geld für einen Anwalt.

Er weiß definitiv, dass er niemals einen Cent sehen wird. Es geht ihm nur darum mich über die Zeit hinaus zu ärgern.

Bekommt er trotzdem recht oder kann ich mich mit Erfolg wehren.

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