Hallo zusammen.
Das Thema wird hier sicher schon öfter aufgekommen sein, aber es gab immer unterschiedliche Antworten, aus denen ich nicht richtig schlau geworden bin. Deshalb konkret zu mir:
Ich befinde mich in einer eröffneten Verbraucherinsolvenz, meine GKV steht mit auf der Gläubigerliste und hat nichts weiter angemeldet. Rückstände bei der GKV sind rund 1.000 Euro. Seit 05/2015 bin ich wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zahle somit auch meine Abgaben. Meine GKV gewährt mir aber trotzdem nur eine "Notfallbehandlung" und verweist mich darauf, dass ich ja eine Ratenzahlung vereinbaren könne. Kann ich ja nicht, weil ich mich ja dann schädigend verhalte. Ich darf ja nicht einen Gläubiger bedienen und andere nicht. Zumal sie ja eh mit auf der Liste stehen.
Ist es wirklich so, dass ich solange diese Notfallbehandlung habe, wie diese Rückstände da sind? Gibt es Möglichkeiten, die Kasse dazu zu bewegen, wieder einen normalen Status zu bekommen?
Grüße!
Das Thema wird hier sicher schon öfter aufgekommen sein, aber es gab immer unterschiedliche Antworten, aus denen ich nicht richtig schlau geworden bin. Deshalb konkret zu mir:
Ich befinde mich in einer eröffneten Verbraucherinsolvenz, meine GKV steht mit auf der Gläubigerliste und hat nichts weiter angemeldet. Rückstände bei der GKV sind rund 1.000 Euro. Seit 05/2015 bin ich wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zahle somit auch meine Abgaben. Meine GKV gewährt mir aber trotzdem nur eine "Notfallbehandlung" und verweist mich darauf, dass ich ja eine Ratenzahlung vereinbaren könne. Kann ich ja nicht, weil ich mich ja dann schädigend verhalte. Ich darf ja nicht einen Gläubiger bedienen und andere nicht. Zumal sie ja eh mit auf der Liste stehen.
Ist es wirklich so, dass ich solange diese Notfallbehandlung habe, wie diese Rückstände da sind? Gibt es Möglichkeiten, die Kasse dazu zu bewegen, wieder einen normalen Status zu bekommen?
Grüße!