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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Beratung durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen

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Werte Forengemeinde!

Es würde mich interessieren, ob jemand praktische Erfahrungen hat, daß anerkannte Schuldnerberatungsstellen einen Schuldner nur bei Verbraucherinsolvenz - nicht aber bei Regelinsolvenz beraten?

Hintergrund meiner Frage ist folgende Erfahrung:
Ich wurde durch eine anerkannte Schuldnerberatungstelle auf folgender Grundlage beraten: Restschuld aus Geschäftsauflösung bei zwei Gläubiger-Banken, pers. haft. Kaufmann, nun in Altersrente, Nullplan wg. nicht pfändbarer Rente.
Die Schuldnerberatung war - wie sich erst zum Schluß herausstellte - nur auf die Entschädigung durch das Landesamt für Soziales aus, die sich aus der Tätigkeit des "außergerichtlichen Einigungsversuches" ergab.
Nachdem die Gläubiger-Banken - "aus grundsätzlichen Erwägungen" - keinem Nullplan zustimmen, war mit der Ausstellung der Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch die Tätigkeit beendet. "Ihre Akte ist nun geschlossen" - so die klare Aussage! (Soviel Druck durch die Beraterin habe ich noch nie erlebt!)

Nach Einreichen meines "Verbraucher"-Insolvenz-Antrages beim zuständigen AG ordnete dieses durch Beschluß ein Insolvenz-Gutachten an, was auch mein jetziger Insolvenzverwalter erstklassig erstellte.
Der Fachanwalt erklärte mir, daß ich das Verfahren von "IK" = Verbraucher- auf "IN" = Regelinsolvenz umstellen lassen müsse (Zweizeiler an das AG), weil es sich um ausschließliche Geschäftsschulden handle.
Für dieses Regelinsolvenzverfahren hätte ich überhaupt keine Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch gebraucht, so der Insolvenzverwalter. (Was ich ja nicht wissen konnte.)

Interessant für mich ist nun, daß ich keinerlei Beratung mehr durch die anerkannte Schuldnerberatung erhalte. Der Insolvenzverwalter werweist bezüglich eines weiteren Beratungsbedarfs an die Schuldnerberatungsstellen, was entsprechend seiner Aufgabenbegrenzung korrekt ist und von mir auch so akzeptiert wird!

Es wird für mich - trotz eines nun reibungslos laufenden Regelinsolvenzverfahrens - in der Zukunft Momente geben, wo ich die Unterstützung einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle benötige. Wer steht mir da wohl zur Seite?

Ich würde mich freuen, wenn hier jemand einschlägige Erfahrungen bereits sammeln konnte und diese in die Diskussion um dieses Thema einbringt.

Vielen Dank im voraus für eure Erfahrungen!

VG Euer Barnimer

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