$ 0 0 Hallo, eine RS möchte Eigentum aufgeben. Das Gericht hat hier mitgeteilt, dass nach § 928 Abs. 1 BGB ein Verzicht gem. § 29 GBO nur mit Notar möglich. Stimmt das? Ich habe gehört, dass es eigentlich, um Kosten zu sparen, ohne Notar geht? Ich freu mich auf hilfreiche Antworten Viele