Hallo zusammen,
ich habe zwar schon ein ähnliches Thema erstellt, aber hier geht es mir um das allgemeine verständnis der Sngelegenheit.
Ein Ehepaar geht in PI ( zwei Verfahren) und hat einen Sohn.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist zunächst mal der Ehemann gegeüber seiner Frau und dem sohn unterhaltsverpflichtet, ergeo sind beide Personen unterhaltsberechtigt. Bei der Ehefrau sieht das ganz genauso aus.
Diese Unterhaltberechtigungen bleiben so lange bestehen, bis der IV einen Antrag stellt und das zuständige Gericht per Beschluss die Unterhaltsberechtigung ganz oder teilweise aufhebt.
Bevor der Beschluss erlassen werden kann, muss eine Anhörung des Schuldner stattfinden.
Ich schließe daraus, dass eine Anhörung des Ehemanns bezüglich seiner Frau und seines Sohnes - und eine Anhörung der Ehefrau bezüglich ihres Mannes und ihres Sohnes stattfinden muss.
Ist das so richtig oder liege ich da falsch?
Ist ein Beschluss zur Aufhebeung der Unterhaltsberechtigung überhaupt rechtskräftig, wenn keine Anhörung stattgefunden hat?
Wenn ein Beschluss nicht rechtskräftig ist, wie lange danach kann man noch Einspruch erheben?
Müssten geleistete Zahlungen, die aufgrund eines nicht rechtskräftigen Beschlusses zustande gekommen sind, zurück erstattet werden, bzw. mit zukünftigen Zahlungen verrechnet werden?
Gruß Dirk
ich habe zwar schon ein ähnliches Thema erstellt, aber hier geht es mir um das allgemeine verständnis der Sngelegenheit.
Ein Ehepaar geht in PI ( zwei Verfahren) und hat einen Sohn.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist zunächst mal der Ehemann gegeüber seiner Frau und dem sohn unterhaltsverpflichtet, ergeo sind beide Personen unterhaltsberechtigt. Bei der Ehefrau sieht das ganz genauso aus.
Diese Unterhaltberechtigungen bleiben so lange bestehen, bis der IV einen Antrag stellt und das zuständige Gericht per Beschluss die Unterhaltsberechtigung ganz oder teilweise aufhebt.
Bevor der Beschluss erlassen werden kann, muss eine Anhörung des Schuldner stattfinden.
Ich schließe daraus, dass eine Anhörung des Ehemanns bezüglich seiner Frau und seines Sohnes - und eine Anhörung der Ehefrau bezüglich ihres Mannes und ihres Sohnes stattfinden muss.
Ist das so richtig oder liege ich da falsch?
Ist ein Beschluss zur Aufhebeung der Unterhaltsberechtigung überhaupt rechtskräftig, wenn keine Anhörung stattgefunden hat?
Wenn ein Beschluss nicht rechtskräftig ist, wie lange danach kann man noch Einspruch erheben?
Müssten geleistete Zahlungen, die aufgrund eines nicht rechtskräftigen Beschlusses zustande gekommen sind, zurück erstattet werden, bzw. mit zukünftigen Zahlungen verrechnet werden?
Gruß Dirk