Hallo,
ich war bisher stiller Mitleser. Mein Insolvenzverfahren wurde im Juli 2012 eröffnet. Aufgrund von Abtretungen hat zuerst nur der DID, dann der DID und die BHW pfändbare Beträge erhalten. Diese pfändbaren Beträge gingen bis Dezember 2014 an diese beiden Gläubiger. Im Dezember 2014 teilte der Treuhänder meinem Arbeitgeber mit, dass aufgrund des Insolvenzverfahrens an ihn zu leisten ist. Ab Januar 2015 sind die Zahlungen auf das Konto des Treuhänders erfolgt. Meine Frage ist, hat der DID aufgrund der Abtretung zwei Jahre Anspruch auf abgesonderte Zahlungen, auch wenn er die Forderung nicht angmeldet hat? Zumindest für den Zeitraum ab August 2014 dürfte der Anspruch auf Zahlungen aus dem pfändbaren Einkommen erloschen sein. An wen wende ich mich, damit diese Zahlungen notfalls zurück geholt werden? Treuhänder? Amtsgericht? Und falls die Frage aufkommt, wieso das für mich wichtig ist, die angemeldeten Forderungen dürften spätestens Mitte 2017 beglichen sein, wenn der DID die zwei Jahre Anspruch auf Zahlungen hatte. Ansonsten entsprechend früher, weil ich ein relativ hohes pfändbares Einkommen habe. Ich könnte dann den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen. Muss der Treuhänder mir dazu Auskunft erteilen? Hat von Euch schon mal jemand seine Insolvenzakte eingesehen, kann ich dort alle Einnahmen und Qutenverteilungen ersehen? Zumindest habe ich erst mal einen Termin für die Einsichtnahme mit der Geschäftsstelle des Amtsgerichts vereinbart. Habe ich ein Recht, Kopien aus der Akte zu erhalten, damit ich mich gegebenenfalls um Klärung kümmern kann?
Vielen Dank im vorab für entsprechende Informationen.
ich war bisher stiller Mitleser. Mein Insolvenzverfahren wurde im Juli 2012 eröffnet. Aufgrund von Abtretungen hat zuerst nur der DID, dann der DID und die BHW pfändbare Beträge erhalten. Diese pfändbaren Beträge gingen bis Dezember 2014 an diese beiden Gläubiger. Im Dezember 2014 teilte der Treuhänder meinem Arbeitgeber mit, dass aufgrund des Insolvenzverfahrens an ihn zu leisten ist. Ab Januar 2015 sind die Zahlungen auf das Konto des Treuhänders erfolgt. Meine Frage ist, hat der DID aufgrund der Abtretung zwei Jahre Anspruch auf abgesonderte Zahlungen, auch wenn er die Forderung nicht angmeldet hat? Zumindest für den Zeitraum ab August 2014 dürfte der Anspruch auf Zahlungen aus dem pfändbaren Einkommen erloschen sein. An wen wende ich mich, damit diese Zahlungen notfalls zurück geholt werden? Treuhänder? Amtsgericht? Und falls die Frage aufkommt, wieso das für mich wichtig ist, die angemeldeten Forderungen dürften spätestens Mitte 2017 beglichen sein, wenn der DID die zwei Jahre Anspruch auf Zahlungen hatte. Ansonsten entsprechend früher, weil ich ein relativ hohes pfändbares Einkommen habe. Ich könnte dann den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen. Muss der Treuhänder mir dazu Auskunft erteilen? Hat von Euch schon mal jemand seine Insolvenzakte eingesehen, kann ich dort alle Einnahmen und Qutenverteilungen ersehen? Zumindest habe ich erst mal einen Termin für die Einsichtnahme mit der Geschäftsstelle des Amtsgerichts vereinbart. Habe ich ein Recht, Kopien aus der Akte zu erhalten, damit ich mich gegebenenfalls um Klärung kümmern kann?
Vielen Dank im vorab für entsprechende Informationen.