Guten Abend,
mich hat es auch erwischt, die Insolvenz steht bevor. Ich habe bereits ein P-Konto, Freibetrag 1.440 Euro durch ein unterhaltspflichtiges Kind.
Mein Gewerbe ist abgemeldet, ich arbeite jetzt als freiberuflicher Dozent. Wird dies als selbständige Arbeit vom Insolvenzverwalter angesehen ? Könnte er das verbieten ? Ist ja der einzige Verdienst, den ich habe. Im Moment sind es ca. 1.600 - 2.300 Euro im Monat.
Wenn ich es richtig verstehe, wird hier ein Durchschnittsverdienst als Basis angesetzt, daraus berechnet sich der Betrag, den der Insolvenzverwalter jeden Monat bekommt. Könnte ja auch sein, dass ich mal weniger Unterricht geben kann. Ist der Pfändungsfreibetrag von 1.440 Euro fix, d. h. der kann nicht unterschritten werden ?
Danke, Michael
mich hat es auch erwischt, die Insolvenz steht bevor. Ich habe bereits ein P-Konto, Freibetrag 1.440 Euro durch ein unterhaltspflichtiges Kind.
Mein Gewerbe ist abgemeldet, ich arbeite jetzt als freiberuflicher Dozent. Wird dies als selbständige Arbeit vom Insolvenzverwalter angesehen ? Könnte er das verbieten ? Ist ja der einzige Verdienst, den ich habe. Im Moment sind es ca. 1.600 - 2.300 Euro im Monat.
Wenn ich es richtig verstehe, wird hier ein Durchschnittsverdienst als Basis angesetzt, daraus berechnet sich der Betrag, den der Insolvenzverwalter jeden Monat bekommt. Könnte ja auch sein, dass ich mal weniger Unterricht geben kann. Ist der Pfändungsfreibetrag von 1.440 Euro fix, d. h. der kann nicht unterschritten werden ?
Danke, Michael