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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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P-Konto Freibetrag vs. Pfändungstabelle bei Insolvenz

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Hallo,

bei Unterhaltspflicht mit einem Kind sind Beträge bis etwas über 1.400 Euro auf dem P-Konto geschützt. In der Pfändungstabelle zur Insolvenz müssen z. B. bei 1.600 Euro lediglich 60 Euro abgeführt werden.

Ist das richtig so ?

Es wurde bei mir ein Regelinsolvenzantrag gestellt, wenn ich keine Prozesskostenhilfe beantrage, könnte der ja mangels Masse abgewiesen werden. Ich hab die Schulden verursacht, ich will die auch begleichen. Jedoch sind die Kosten, die der Insolvenzverwalter verursacht sehr hoch. Von daher wäre mir die Abweisung der Insolvenz lieber. Kann aber nicht beurteilen, ob das so richtig durchdacht ist.

Wenn ich das richtig verstehe, hat man mit dem Insolvenzverwalter innerhalb der Insolvenzzeit zu tun, in der Wohlverhaltensphase ist der raus. Wenn ich keinen Antrag zur Restschuldbefreiung stelle, würde nach der Insolvenzphase wieder die Variante Kontopfändung und P-Konto greifen ?

Falls doch Insolvenz - die Krankenkasse muss ich aus meinem pfändungsfreien Betrag begleichen, oder ?

Bei mir sind es Schulden beim Finanzamt und bei der Krankenkasse. Ich hatte eine Software entwickelt, diese 7 Jahre im Vertrieb, dann wurde sie als Medizinprodukt eingestuft, somit war der Verkauf erledigt. Nun habe ich sie umgeschrieben, so dass sie nur für Tiere anwendbar ist, da greift das Medizinproduktegesetz nicht. Mein Gewerbe hatte ich zu Mitte Januar 16 abgemeldet, arbeite derzeit freiberuflich. Würde ich jetzt wieder ein Gewerbe anmelden, wäre ich sofort wieder umsatzsteuerpflichtig. Daher mein Gedanke bis zum Februar 17 zu warten, bis dahin freiberuflich zu arbeiten und mein Studium weiter zu machen, dann wieder ein Gewerbe eröffnen, aber als Kleinstunternehmen. Der Gedanke im Hintergrund hierzu - wenn ich keine Insolvenz habe, oder sie vorbei ist (keine Restschuldbefreiung beantragt usw.), dann kann ich die Systeme ohne Umsatzsteuer verkaufen. Denn bei der normalen Kontopfändung müsste ich sonst die Umsatzsteuer von meinen verbleibendn 1.400 begleichen. Ohne Umsatzsteuerpflicht würde der gesamte Betrag, der die Freigrenze überschreitet zur Schuldentilgung verwendet werden.

Paradox ? Irrational ?

Schönen Dank !

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