Hi ihrs,
befinde mich kurz vor der PInso. Wie es zu erwarten war stürzen, nach dem Anschreiben der Schuldnerberatung, die Geier vom Himmel.
Aber das nur am Rande...
Ein Gläubiger hat ein Vorläufiges Zahlungsverbot an meinen AG geschickt. Mein AG wusste auch bescheid, das da was kommen könnte.
Nur gibts jetzt folgende Probleme:
Das VZV kam am 3.4. bei Ihm an.
Lohnzahlungen sind jeweils am 15. auf Konto
AG hat alles einbehalten bis auf 1.080 € (Pfändungsgrundfreibetrag), laut Liste müssten mir jedoch fast 160€ mehr + Nachtzuschläge zustehn
Hab mich nun gefreut dass der Pfüb bis zum 4.4. nicht im Briefkasten beim AG lag. Denn nun ist ja die Frist abgelaufen und das einbehaltene Geld müsste mir nun ausgekehrt werden.
Heute am 6.6. stand nun die GV freudestrahlend mit dem Pfüb vor der Tür.
Ich sagte heute meinem AG das ich dann das einbehaltene Geld morgen auf meinem Konto erwarten würde, da die Frist lezte Woche auslief. Die Buchhaltung meint aber nun das sie das Geld nicht anweisen dürfen, da ja nun ein Pfüb vorliegt.
Das sehe ich jedoch nicht so. Das VZV hat mit dem 4.4. ja seine Gültigkeit verloren. Es heißt ja ausdrücklich im §845 ZPO (hoffe ich hab den richtigen) [...]Pfüb muss innerhalb eines Monats zugestellt werden nach Erhalt VZV [...]
In meinen Augen hat der Gläubiger kein recht mehr auf das einbehaltene Geld, da der Pfüb zu spät kam und ich selbst dadurch wieder an 1. Stelle stehe. Der Gläubiger darf erst ab heute über mein pfändbares Gehalt verfügen.
Gruß Cine
P.S.: Nebenfrage: Hat der Gläubiger überhaupt was davon, wenn es in den nächsten Wochen das gerichtliche Insoverfahren anläuft? Hält da nicht der Insoverwalter die Hand auf und fordert das Geld ein?
befinde mich kurz vor der PInso. Wie es zu erwarten war stürzen, nach dem Anschreiben der Schuldnerberatung, die Geier vom Himmel.
Aber das nur am Rande...
Ein Gläubiger hat ein Vorläufiges Zahlungsverbot an meinen AG geschickt. Mein AG wusste auch bescheid, das da was kommen könnte.
Nur gibts jetzt folgende Probleme:
Das VZV kam am 3.4. bei Ihm an.
Lohnzahlungen sind jeweils am 15. auf Konto
AG hat alles einbehalten bis auf 1.080 € (Pfändungsgrundfreibetrag), laut Liste müssten mir jedoch fast 160€ mehr + Nachtzuschläge zustehn
Hab mich nun gefreut dass der Pfüb bis zum 4.4. nicht im Briefkasten beim AG lag. Denn nun ist ja die Frist abgelaufen und das einbehaltene Geld müsste mir nun ausgekehrt werden.
Heute am 6.6. stand nun die GV freudestrahlend mit dem Pfüb vor der Tür.
Ich sagte heute meinem AG das ich dann das einbehaltene Geld morgen auf meinem Konto erwarten würde, da die Frist lezte Woche auslief. Die Buchhaltung meint aber nun das sie das Geld nicht anweisen dürfen, da ja nun ein Pfüb vorliegt.
Das sehe ich jedoch nicht so. Das VZV hat mit dem 4.4. ja seine Gültigkeit verloren. Es heißt ja ausdrücklich im §845 ZPO (hoffe ich hab den richtigen) [...]Pfüb muss innerhalb eines Monats zugestellt werden nach Erhalt VZV [...]
In meinen Augen hat der Gläubiger kein recht mehr auf das einbehaltene Geld, da der Pfüb zu spät kam und ich selbst dadurch wieder an 1. Stelle stehe. Der Gläubiger darf erst ab heute über mein pfändbares Gehalt verfügen.
Gruß Cine
P.S.: Nebenfrage: Hat der Gläubiger überhaupt was davon, wenn es in den nächsten Wochen das gerichtliche Insoverfahren anläuft? Hält da nicht der Insoverwalter die Hand auf und fordert das Geld ein?