moin,
neben der positiven Entscheidung zur Riester-Rente leider auch eine negative vom BGH. Beschluss vom 19.10.2017 IX ZB 100/16 . Dieser sieht keine pfändungsrechtliche Berücksichtigung von Personen trotz Heranziehung im Rahmen einer Bedarfsgemeinscht nach SGB II. Es zählt für ihn nur die Unterhaltsverpflicht nach dem BGB. Ohne eine Gesetzesänderung wird es wohl weiterhin unklar sein, ob entsprechende Anträge, auch im Rahmen der InsO, Erfolg haben. Das Casino bleibt weiterhin geöffnet.
gruss
pepek
neben der positiven Entscheidung zur Riester-Rente leider auch eine negative vom BGH. Beschluss vom 19.10.2017 IX ZB 100/16 . Dieser sieht keine pfändungsrechtliche Berücksichtigung von Personen trotz Heranziehung im Rahmen einer Bedarfsgemeinscht nach SGB II. Es zählt für ihn nur die Unterhaltsverpflicht nach dem BGB. Ohne eine Gesetzesänderung wird es wohl weiterhin unklar sein, ob entsprechende Anträge, auch im Rahmen der InsO, Erfolg haben. Das Casino bleibt weiterhin geöffnet.
gruss
pepek