Hallo liebe Leute,
Ich habe Stress mit einem Inkassobüro
Die Hauptforderung ist schon älter und tituliert und liegt bei ca 190. Jetzt will das Inkasso mit Gebühren von A-Z 530 von mir.
Habe jetzt angefangen 50 EUR "zur Verrechnung mit Hauptforderung" zu überweisen.
Den Rest will ich prüfen lassen und dann auch Teilzahlungen leisten für alles, was berechtigt ist.
Jetzt habe ich eine Ratenzahlungsvereinbarung zugeschickt bekommen mit ca 100EUR Einigungsgebühr.Das unterschreibe ich natürlich nie im Leben!!
Wenn ich das ganze jetzt prüfen lasse und nur zahle, was ich auch wirklich zahlen muss und die Einigungsgebühr nicht- kann diese später eingeklagt werden, wenn ich nichts unterschrieben habe??
Wenn ich eine Überweisung tätige, "zur Verrechnung mit Hauptfoderung" und der Gläubiger nimmt die Überweisungen stillschweigend an- darf er die dann mit anderen Zinsen oder Gebühren verrechnen??
Bitte um Rat!!
Ich habe Stress mit einem Inkassobüro
Die Hauptforderung ist schon älter und tituliert und liegt bei ca 190. Jetzt will das Inkasso mit Gebühren von A-Z 530 von mir.
Habe jetzt angefangen 50 EUR "zur Verrechnung mit Hauptforderung" zu überweisen.
Den Rest will ich prüfen lassen und dann auch Teilzahlungen leisten für alles, was berechtigt ist.
Jetzt habe ich eine Ratenzahlungsvereinbarung zugeschickt bekommen mit ca 100EUR Einigungsgebühr.Das unterschreibe ich natürlich nie im Leben!!
Wenn ich das ganze jetzt prüfen lasse und nur zahle, was ich auch wirklich zahlen muss und die Einigungsgebühr nicht- kann diese später eingeklagt werden, wenn ich nichts unterschrieben habe??
Wenn ich eine Überweisung tätige, "zur Verrechnung mit Hauptfoderung" und der Gläubiger nimmt die Überweisungen stillschweigend an- darf er die dann mit anderen Zinsen oder Gebühren verrechnen??
Bitte um Rat!!