Hallo,
in meinen Verfahren wurde nun die Vergütung des TH festgesetzt und ich rechne damit, dass das Verfahren demnächst aufgehoben wird, gleichbedeutend mit dem Eintritt in die WVP. Ist es mir da möglich, mein P-Konto bei der Bank wieder in ein normales Konto umwandeln zu lassen? Und darf neben dem Gehalt auch anderes Geld auf das Konto ünerwiesen werden oder ist das wiederum pfändbar?
Es bestehen und bestanden keinerlei Kontopfändungen irgendwelcher Gläubiger. Gepfändet wird seit Anbeginn direkt vom/beim Arbeitgeber der Lohn. Zum Pfänden ist es nie gekommen, da das Verfahren relativ schnell begann. Lediglich einen gerichtlichen MB bekam ich einmal von einem Insolvenzgläubiger, dem ich aber widersprach und seitdem ist Ruhe.
Oder ist es dennoch sicherer mit P-Konto?
Mit freundlichen Grüßen
in meinen Verfahren wurde nun die Vergütung des TH festgesetzt und ich rechne damit, dass das Verfahren demnächst aufgehoben wird, gleichbedeutend mit dem Eintritt in die WVP. Ist es mir da möglich, mein P-Konto bei der Bank wieder in ein normales Konto umwandeln zu lassen? Und darf neben dem Gehalt auch anderes Geld auf das Konto ünerwiesen werden oder ist das wiederum pfändbar?
Es bestehen und bestanden keinerlei Kontopfändungen irgendwelcher Gläubiger. Gepfändet wird seit Anbeginn direkt vom/beim Arbeitgeber der Lohn. Zum Pfänden ist es nie gekommen, da das Verfahren relativ schnell begann. Lediglich einen gerichtlichen MB bekam ich einmal von einem Insolvenzgläubiger, dem ich aber widersprach und seitdem ist Ruhe.
Oder ist es dennoch sicherer mit P-Konto?
Mit freundlichen Grüßen