Hallo,
ich bin seit über einem Jahr in der Privatinsolvenz welche auch nur mich betrifft . Ich bin verheiratet und habe ein Kind mit 6 Jahren. Bei der Lohnabtretung des pfänbaren Anteiles werden meine Frau und meine Tochter als unterhaltspflichtige Personen berücksichtigt. Bei Insolvenzeröffnung musste meine Frau die letzten drei Lohnabrechnungen dem Isolvenzverwalter vorlegen. Damals bis letzten Monat 750.- Netto. Aus betrieblichen Gründen musste meine Frau nun von 4 auf knapp 6 Stunden erhöhen. Neues Nettoeinkommen jetzt ca 1000.- Netto. Muß ich nun den Insolvenzverwalter das neue Nettoeinkommen meiner Frau melden? Wie gesagt hat Sie nichts mit meiner Insolvenz zu tun.
Vielen Dank für Eure Antwort im Voraus!
ich bin seit über einem Jahr in der Privatinsolvenz welche auch nur mich betrifft . Ich bin verheiratet und habe ein Kind mit 6 Jahren. Bei der Lohnabtretung des pfänbaren Anteiles werden meine Frau und meine Tochter als unterhaltspflichtige Personen berücksichtigt. Bei Insolvenzeröffnung musste meine Frau die letzten drei Lohnabrechnungen dem Isolvenzverwalter vorlegen. Damals bis letzten Monat 750.- Netto. Aus betrieblichen Gründen musste meine Frau nun von 4 auf knapp 6 Stunden erhöhen. Neues Nettoeinkommen jetzt ca 1000.- Netto. Muß ich nun den Insolvenzverwalter das neue Nettoeinkommen meiner Frau melden? Wie gesagt hat Sie nichts mit meiner Insolvenz zu tun.
Vielen Dank für Eure Antwort im Voraus!