Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich habe in den letzten Jahren immer mal wieder in diesem Forum gelesen und konnte mir viele nützliche Informationen aus den verschiedensten Beiträgen ziehen.
Nun habe ich aber eine Frage, bei der ich irgendwie nicht auf einen grünen Zweig mit den vielen, verschiedenen Infos komme.
Kurze Erläuterung meiner Situation:
In den Jahren 2008/2009 habe ich aus Dummheit und blinder Liebe zu meinem damaligen Lebenspartner viele Schulden gemacht. Round about belaufen die sich zum heutigen Tag auf 30.000 - ich habe in den letzten Jahren bereits einige Sachen abbezahlt.
Jetzt bietet sich mir im September (durch eine Erbschaft) die Möglichkeit, alle meine Schulden auf einmal zu begleichen.
Ich habe eigentlich alle Briefe aufbewahrt und auch immer sortiert und abgeheftet. Nichtssagende Schreiben á la "unsere Geduld ist am Ende" usw. habe ich natürlich aussortiert und weggeschmissen. Ich bin also zuversichtlich, wirklich alle Gläubiger (ca. 30) zu kennen.
Wichtig für mich ist nun, wo kriege ich eine Aufstellung meiner Gläubiger seitens offizieller Stellen.
Schufa ist bereits abgecheckt - da sind witzigerweise gerade einmal 4 eingetragen. Infoscore-Abfrage läuft.
In den Jahren seit 2008 waren drei verschiedene Amtsgerichte für mich zuständig, und somit auch drei verschiedene Gerichtsvollzieher (alle in NRW).
Jetzt also meine eigentliche Frage:
Ich habe mich beim Vollstreckungsportal registriert - finde ich dort alle Infos, die auch das zentrale Vollstreckungsgericht (also Hagen) über mich gespeichert hat? Oder sollte ich dorthin noch einmal eine schriftliche Anfrage mit Bitte um Auskunft hinschicken? Und dann zu den einzelnen Amtsgerichten und den drei Gerichtsvollziehern?
Insgesamt sind rund 30 Vollstreckungstitel gegen mich erlassen worden, von denen ich bereits 6 entwertet vorliegen habe. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich nach Begleichung der Schulden mit allen entwerten Vollstreckungstiteln bei unserem Amtsgericht auflaufen, um die EV löschen zu lassen - oder?
Ich habe einfach Angst, das ich nachher doch einen Gläubiger übersehen habe oder einen Vollstreckungstitel verschludert habe, den ich nicht mehr auf dem Schirm habe. Deswegen das Bestreben um eine solche Auskunft.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und danke im Voraus!
Liebe Grüße - die Briefmarke
Ich habe in den letzten Jahren immer mal wieder in diesem Forum gelesen und konnte mir viele nützliche Informationen aus den verschiedensten Beiträgen ziehen.
Nun habe ich aber eine Frage, bei der ich irgendwie nicht auf einen grünen Zweig mit den vielen, verschiedenen Infos komme.
Kurze Erläuterung meiner Situation:
In den Jahren 2008/2009 habe ich aus Dummheit und blinder Liebe zu meinem damaligen Lebenspartner viele Schulden gemacht. Round about belaufen die sich zum heutigen Tag auf 30.000 - ich habe in den letzten Jahren bereits einige Sachen abbezahlt.
Jetzt bietet sich mir im September (durch eine Erbschaft) die Möglichkeit, alle meine Schulden auf einmal zu begleichen.
Ich habe eigentlich alle Briefe aufbewahrt und auch immer sortiert und abgeheftet. Nichtssagende Schreiben á la "unsere Geduld ist am Ende" usw. habe ich natürlich aussortiert und weggeschmissen. Ich bin also zuversichtlich, wirklich alle Gläubiger (ca. 30) zu kennen.
Wichtig für mich ist nun, wo kriege ich eine Aufstellung meiner Gläubiger seitens offizieller Stellen.
Schufa ist bereits abgecheckt - da sind witzigerweise gerade einmal 4 eingetragen. Infoscore-Abfrage läuft.
In den Jahren seit 2008 waren drei verschiedene Amtsgerichte für mich zuständig, und somit auch drei verschiedene Gerichtsvollzieher (alle in NRW).
Jetzt also meine eigentliche Frage:
Ich habe mich beim Vollstreckungsportal registriert - finde ich dort alle Infos, die auch das zentrale Vollstreckungsgericht (also Hagen) über mich gespeichert hat? Oder sollte ich dorthin noch einmal eine schriftliche Anfrage mit Bitte um Auskunft hinschicken? Und dann zu den einzelnen Amtsgerichten und den drei Gerichtsvollziehern?
Insgesamt sind rund 30 Vollstreckungstitel gegen mich erlassen worden, von denen ich bereits 6 entwertet vorliegen habe. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich nach Begleichung der Schulden mit allen entwerten Vollstreckungstiteln bei unserem Amtsgericht auflaufen, um die EV löschen zu lassen - oder?
Ich habe einfach Angst, das ich nachher doch einen Gläubiger übersehen habe oder einen Vollstreckungstitel verschludert habe, den ich nicht mehr auf dem Schirm habe. Deswegen das Bestreben um eine solche Auskunft.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und danke im Voraus!
Liebe Grüße - die Briefmarke