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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Erhöhung Pfändungsfreibetrag

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An die Experten hier, es geht um die Frage: in welchen Fällen kann die Freigrenze erhöht werden?
Hier geht es Fahrkosten zur Arbeit
Soweit ich recherchiert habe, kann die Freigrenze insoweit erhöht werden, das man nicht unter das Existenzminimum fällt. Jedoch muss dem Gläubiger noch ein gewisser Betrag zum Einziehen verbleiben.


Zitat:

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Fahrkosten bei mir (wenn man den steuerlichen Satz nimmt)
140km (einfach) x 0,30€ = 42€ täglich (210€ Woche / 840€ Monat)

tatsächlicher Verbrauch: ca. 30 € (150€ Woche / 600 € Monat) <-- Diese Summe nutze ich mal hier
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Ich konnte bisher folgende Rechnung finden:
Angelehnt an Harz IV Berechnung:

Alleinstehend, keine Kinder:

Berechender Gesamtbedarf: 730 €
Freibetrag: 250 €
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Gesamt 980€

Pfändungsgrenze bei mir: 1260 €

Gehalt : 1260€
- Fahrkosten : 600€
- Existenzmin. : 980€
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Differenz: -320€ <--- Um diesen Betrag müsste die Grenze angehoben werden.
Ich arbeite gerne in meinem Beruf und suche auch nach was in meiner Nähe:
Jedoch stellt sich die Frage ob ich überhaut noch arbeiten gehen soll, wenn der Lohn gepfändet wird.
Da alles was ich mehr als ein H4ler verdiene sich in Fahrkosten draufgeht.

Bevor hier gleich wieder die Basher rum trollen:
Ja ich weis es ist ein verdammt langer Arbeitsweg. Ein Umzug kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage:
- Umzug erst vor 2 Jahren aufgrund schwerer Depression/Burnout, daher ist ein Wohnortwechsel mit Verlust der sozialen Kontakte kontraproduktiv.
- Arbeitsvertrag befristet
- Auskünfte in Auskunfteien be- und verhindern Wohnungssuche
- Miettpreise in Stuttgart und Umgebung unverschämt
- Schichtarbeit und Abruf daher kein ÖPNV möglich (kosten öpnv kommen auf ca. 500€ monatlich (inkl. Autokosten zum Bahnhof)

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