Hallo,
ich hatte letzten Monat Probleme, meine Rechnungen zu bezahlen, u.a. Internet.
Zwei Fragen.
1. Sie schreiben: "Zahlungsziel der 2. Mahnung ist der 04.06.2016! Das bedeutet, der Betrag muß am 04.06.2016 auf unserem Konto sein!"
Ich dachte, wenn der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag fällt, tritt der nächste Werktag an die Stelle des Tages, d.h. 06.06.?
2. Ich hatte dem Internetanbieter bei Vertragsabschluss 100 Sicherheitsleistung/Kaution hinterlegt (wg Schufa).
Können die dann trotzdem ein Inkasso-Unternehmen einschalten? Der Sinn der Kaution sind ja in dem Fall wirklich NUR Zahlungsrückstände. Beschädigen kann ich ja nichts, wie bei einer Wohnung, etc.
Danke für jede Antwort.
ich hatte letzten Monat Probleme, meine Rechnungen zu bezahlen, u.a. Internet.
Zwei Fragen.
1. Sie schreiben: "Zahlungsziel der 2. Mahnung ist der 04.06.2016! Das bedeutet, der Betrag muß am 04.06.2016 auf unserem Konto sein!"
Ich dachte, wenn der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag fällt, tritt der nächste Werktag an die Stelle des Tages, d.h. 06.06.?
2. Ich hatte dem Internetanbieter bei Vertragsabschluss 100 Sicherheitsleistung/Kaution hinterlegt (wg Schufa).
Können die dann trotzdem ein Inkasso-Unternehmen einschalten? Der Sinn der Kaution sind ja in dem Fall wirklich NUR Zahlungsrückstände. Beschädigen kann ich ja nichts, wie bei einer Wohnung, etc.
Danke für jede Antwort.