Hatte dazu schon mal einen Beitrag geschrieben, aber irgendwie bin ich mir nach wie vor nicht sicher ....
Der eine sagt dies, der andere das. Mein Schuldenberater meinte, ich könnte über eine Entgeltumwandlung in der Verbraucherinsolvenz mein pfändbares Einkommen reduzieren und diesen Anteil damit für meine Rente sichern.
Gibt es hierzu keine klare Rechtsprechung?
Im Konkreten: Ich fange eine neue Stelle an und vereinbare mit meinem AG diese Entgeltumwandlung. Danach würde ich erst die PI anmelden. Geht dann der für die Altersvorsorge vorher vom AG abgeführtete Betrag in das pfändbare Einkommen mit ein oder nicht?
Zusatzfrage falls der Betrag nicht mehr der Pfändung unterliegt: Gibt es eine Obergrenze für den abgeführten Betrag oder kann man therotisch dann bis zur Pfändungsgrenze wandeln?
Danke schon mal!
Der eine sagt dies, der andere das. Mein Schuldenberater meinte, ich könnte über eine Entgeltumwandlung in der Verbraucherinsolvenz mein pfändbares Einkommen reduzieren und diesen Anteil damit für meine Rente sichern.
Gibt es hierzu keine klare Rechtsprechung?
Im Konkreten: Ich fange eine neue Stelle an und vereinbare mit meinem AG diese Entgeltumwandlung. Danach würde ich erst die PI anmelden. Geht dann der für die Altersvorsorge vorher vom AG abgeführtete Betrag in das pfändbare Einkommen mit ein oder nicht?
Zusatzfrage falls der Betrag nicht mehr der Pfändung unterliegt: Gibt es eine Obergrenze für den abgeführten Betrag oder kann man therotisch dann bis zur Pfändungsgrenze wandeln?
Danke schon mal!