Wie im Titel schon geschrieben:
kann man einen Mahnbescheid in z.B. 3 Raten zahlen? Wenn ja, wen muss man (wenn überhaupt) informieren? Das Mahngericht oder den Antragsteller des Mahnbescheides?
Danke!
kann man einen Mahnbescheid in z.B. 3 Raten zahlen? Wenn ja, wen muss man (wenn überhaupt) informieren? Das Mahngericht oder den Antragsteller des Mahnbescheides?
Danke!