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Inso GL (PKV) schickt Mahnung und droht mit Pfändung

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Hallo,

zum Sachverhalt:
PKV ist Inso GL, Vorderungsanmeldung 10.xxx €.
IV beanstandet Anmeldung zwecks Verjährter kosten etc.
Neue Vorderungsanmeldung ( um Verjährte kosten bereinigt ) 3.xxx €
Sowohl vom IV als auch von mir für ok erklärt.
PKV ist also mit 3.xxx € Insogläubiger. So weit so gut ...
Seit Insobeginn werden die Monatlichen Beiträge PÜNKTLICH und Zweckgebunden gezahlt.

Anfang Jan, März und Gestern, habe ICH jeweils eine Mahnung mit Forderungsaufstellung über 10.xxx € erhalten.
Es wird also sowohl die Insoforderung wie auch die ganzen Verjährten Beträge bei mir angemahnt. Gleichzeitig wird in der letzten Mahnung von Gestern die Pfändung des Kontos angekündigt.

Zur Frage:
Anfang Jan hatte ich den IV über die Mahnung informiert, welcher sagte,: Schriftverkehr über Insoforderung mit mir ist eigentlich untersagt und hätte wenn dann über Ihn laufen müssen. Ich solle dort anrufen und fragen warum ich die Mahnung bekomme... Gesagt getan... Info der PKV : Systemfehler, kann ja mal passieren bla bla bla....
Auf die März Mahnung habe ich nicht reagiert, weil keine Pfändung etc. angedroht würde.
Nun da die Pfändung sowohl der Verjährten Beträge wie auch der Insoforderung angedroht wird, stellt sich mir die Frage, sollte man hier reagieren ? Und wenn ja, wie ?
Meiner Meinung nach, bewegt die PKV sich durch Androhung der Pfändung der Insoforderung schon im Rahmen der Nötigung.

Für Infos, Ideen oder Gedankengänge wäre ich sehr dankbar.

LG
Fragender01

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