Liebe Mitstreiter, Kollegen und erfahrene selbst Betroffene,
ich muss eine P-Konto Bescheinigung ausstellen für einen Klienten, der eine berufliche Ausbildung macht und das Kindergeld abzweigt, das heißt, neben seiner Ausbildungsvergütung auch sein eigenes Kindergeld auf sein Konto überwiesen bekommt.
Kindergeld und Ausbildungsgehalt zusammen überschreitet die P-Konto freigrenze.
Kann ich das Kindergeld, das der Klient für sich selbst erhält, für diesen auf der Bescheinigung freigeben? Streng nach Wortlaut wohl nicht, da Kindergeld nur für die Kinder, nicht aber bei Direktempfang des Kindes auf der Bescheinigung vorgesehen ist. Dennoch ist Kindergeld unpfändbar und muss doch pfändungsfrei entgegengenommen werden können.
Internet und Kommentare hier geben zu diesem Thema nichts her. Stehe ein wenig auf dem Schlauch. Wer hat hierzu Infos?
Grüße
Greg
ich muss eine P-Konto Bescheinigung ausstellen für einen Klienten, der eine berufliche Ausbildung macht und das Kindergeld abzweigt, das heißt, neben seiner Ausbildungsvergütung auch sein eigenes Kindergeld auf sein Konto überwiesen bekommt.
Kindergeld und Ausbildungsgehalt zusammen überschreitet die P-Konto freigrenze.
Kann ich das Kindergeld, das der Klient für sich selbst erhält, für diesen auf der Bescheinigung freigeben? Streng nach Wortlaut wohl nicht, da Kindergeld nur für die Kinder, nicht aber bei Direktempfang des Kindes auf der Bescheinigung vorgesehen ist. Dennoch ist Kindergeld unpfändbar und muss doch pfändungsfrei entgegengenommen werden können.
Internet und Kommentare hier geben zu diesem Thema nichts her. Stehe ein wenig auf dem Schlauch. Wer hat hierzu Infos?
Grüße
Greg