Hallo liebe Fories :)
jetzt wurde mein Verfahren endlich aufgehoben und es gibt ja noch diese zwei wöchige Frist, bis die Rsb angekündigt wird,richtig ?!
Und da fangen auch schon meine Fragen an.
Irgendwie gibt es ja für alles Fristen, ich meine damit (Schlußtermin,aufhebung des Verfahrens etc.)
Diese sind ja auch wichtig.
Aberrrr: ich habe hier gelesen, dass Gläubiger eigentlich in den ganzen 6 Jahren irgendwelche Gründe angeben können,die rsb zu versagen.Ob nun im offenen Verfahren, im aufgehobenen Verfahren, ja sogar noch ein Jahr nachdem die Insolvenz abgeschlossen ist.
Wie arschlos ist das denn?
Hätten Sie dazu nicht genug Zeit im eröffneten Verfahren gehabt.?
Ich finde, wenn man sich an den Pflichten und Obliegenheit hällt,sollte es allen Gläubigern untersagt sein,nach dem eröffneten Verfahren auch noch irgendetwas anzufechten.
Warum ist dem nicht so`?
Frage zwei, der Jahresfragebogen vom TH.
Was genau wird da gefragt?Ausser ob sich die Arbeit oder der Wohnsitz geändert hat (das muss man ja eh sofort bekannt geben).
Frage drei : Die Grundlegenden Vorteile in der wvp, sind ja,dass man Vermögen ansparen kann und Gewinne behalten darf, sowie die hälfte eines Erbes.
Gut,sind schon tolle Vorteile, aber wenn man Vermögen ansparen könnte,würde das jeder sicher schon davor machen,nämlich in der Keksdose und ein Gewinn oder Erbe,sind ja nun auch nicht die Regel.
Also warum fiebern alle so der Wvp entgegen?
Einfach nur wegen der Kopfsache(Verfahren abgeschlossen,schuldenfrei ich komme),
oder gibt es noch weitere Vorteile in der Wvp?
Frage vier:
Darf ich jetzt eine Versicherung abschließen?
Also Hausrat,Haftpflicht.
Ich frage deswegen,weil ich gelesen habe das einige Insoverwalter im eröffneten Verfahren ab und zu mal Verträge auflösen,sogar Stromverträge Kündigen habe ich hier schon gelesen,oder eben das Geld zurück buchen.
Gut das mein TH bis jetzt kaum Kontakt wollte,soll ja auch ganz andere Insoverwalter geben.
Hoffentlich bleibt das so.
jetzt wurde mein Verfahren endlich aufgehoben und es gibt ja noch diese zwei wöchige Frist, bis die Rsb angekündigt wird,richtig ?!
Und da fangen auch schon meine Fragen an.
Irgendwie gibt es ja für alles Fristen, ich meine damit (Schlußtermin,aufhebung des Verfahrens etc.)
Diese sind ja auch wichtig.
Aberrrr: ich habe hier gelesen, dass Gläubiger eigentlich in den ganzen 6 Jahren irgendwelche Gründe angeben können,die rsb zu versagen.Ob nun im offenen Verfahren, im aufgehobenen Verfahren, ja sogar noch ein Jahr nachdem die Insolvenz abgeschlossen ist.
Wie arschlos ist das denn?
Hätten Sie dazu nicht genug Zeit im eröffneten Verfahren gehabt.?
Ich finde, wenn man sich an den Pflichten und Obliegenheit hällt,sollte es allen Gläubigern untersagt sein,nach dem eröffneten Verfahren auch noch irgendetwas anzufechten.
Warum ist dem nicht so`?
Frage zwei, der Jahresfragebogen vom TH.
Was genau wird da gefragt?Ausser ob sich die Arbeit oder der Wohnsitz geändert hat (das muss man ja eh sofort bekannt geben).
Frage drei : Die Grundlegenden Vorteile in der wvp, sind ja,dass man Vermögen ansparen kann und Gewinne behalten darf, sowie die hälfte eines Erbes.
Gut,sind schon tolle Vorteile, aber wenn man Vermögen ansparen könnte,würde das jeder sicher schon davor machen,nämlich in der Keksdose und ein Gewinn oder Erbe,sind ja nun auch nicht die Regel.
Also warum fiebern alle so der Wvp entgegen?
Einfach nur wegen der Kopfsache(Verfahren abgeschlossen,schuldenfrei ich komme),
oder gibt es noch weitere Vorteile in der Wvp?
Frage vier:
Darf ich jetzt eine Versicherung abschließen?
Also Hausrat,Haftpflicht.
Ich frage deswegen,weil ich gelesen habe das einige Insoverwalter im eröffneten Verfahren ab und zu mal Verträge auflösen,sogar Stromverträge Kündigen habe ich hier schon gelesen,oder eben das Geld zurück buchen.
Gut das mein TH bis jetzt kaum Kontakt wollte,soll ja auch ganz andere Insoverwalter geben.
Hoffentlich bleibt das so.