Hallo,
vor wenigen Tagen ist meine Mutter im relativ jungen Alter von 60 Jahren verstorben. Meine Mutter hatte vor vielen Jahren eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, bei der ich als Bezugsberechtigter eingetragen wurde. Die Versicherungssumme ist sehr hoch, bewegt sich bei knapp 12.000 EUR. Meine Mutter war chronisch krank und hatte für den Fall ihres Ablebens vorsorgen wollen, so dass ich die Bestattung nebst weiterer Kosten übernehmen kann. Nunmehr informiert mich heute die Versicherung, dass die Versicherung gepfändet wurde. Es handelt sich um eine Forderung aus einem Versäumnisurteil von 1978 (!). Davon wusste ich nichts. Die Hauptforderung betrug ursprünglich rund 3.600 EUR und ist bis 2014, als die Pfändung bei der Versicherung wirksam wurde, auf rund 11.500 EUR angewachsen. Der Bearbeiter der Versicherung teilte mir mit, dass da wohl nicht mehr viel übrig bleiben würde, wenn der Betrag aus der Versicherung an den Gläubiger ausgekehrt wird. Ich bin jetzt total verzweifelt, muss neben der Trauer um meine Mutter und dem Drumherum was dazu gehört noch diesen Schock verkraften. Abseits von der Möglichkeit zum Sozialamt zu gehen, gibt es eine Art Pfändungsfreigrenze für solche Versicherungen?
vor wenigen Tagen ist meine Mutter im relativ jungen Alter von 60 Jahren verstorben. Meine Mutter hatte vor vielen Jahren eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, bei der ich als Bezugsberechtigter eingetragen wurde. Die Versicherungssumme ist sehr hoch, bewegt sich bei knapp 12.000 EUR. Meine Mutter war chronisch krank und hatte für den Fall ihres Ablebens vorsorgen wollen, so dass ich die Bestattung nebst weiterer Kosten übernehmen kann. Nunmehr informiert mich heute die Versicherung, dass die Versicherung gepfändet wurde. Es handelt sich um eine Forderung aus einem Versäumnisurteil von 1978 (!). Davon wusste ich nichts. Die Hauptforderung betrug ursprünglich rund 3.600 EUR und ist bis 2014, als die Pfändung bei der Versicherung wirksam wurde, auf rund 11.500 EUR angewachsen. Der Bearbeiter der Versicherung teilte mir mit, dass da wohl nicht mehr viel übrig bleiben würde, wenn der Betrag aus der Versicherung an den Gläubiger ausgekehrt wird. Ich bin jetzt total verzweifelt, muss neben der Trauer um meine Mutter und dem Drumherum was dazu gehört noch diesen Schock verkraften. Abseits von der Möglichkeit zum Sozialamt zu gehen, gibt es eine Art Pfändungsfreigrenze für solche Versicherungen?