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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Fragen zum Insolvenzantrag, Anzugebendes Vermögen.

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Hi Leute,

ich habe eine Frage zur Anlage 5 und Ergänzungsblatt 5A/5B des Insolvenzantrages.

Laut einer Freundin die in der Insolvenz ist (5. Jahr) muss ich hier nur Wertvolle dinge angeben, so ab 1.000.- etwa.
Laut der Schuldnerberaterin die mit mir das durchgeht sollte ich alles ab 100.- angeben.

Laut meiner bekannte unter Anlage 5A "Guthaben auf Konten" auch leere Girokonten. Laut Beraterin nur Konten mit Guthaben.
Ersteres macht Sinn da in der Erklärung steht das bei Konten im Soll ein "-" vor dem Betrag stehen soll.

Daher frage ich euch mal... ab welchen Betrag soll ich eigentlich Gegenstände auflisten?!

1.3
"Bescheidene Lebensführung übersteigende Hausratsgegenstände, Möbel,
Fernseh- und Videogeräte, Computer, sonstige Elektronische Geräte,
wertvolle Kleidungsstücke, sonstige Gebrauchsgegenstände (z.B. Kameras, Waffen, optische Geräte u.Ä.), wertvolle Bücher (Anzahl, Gesamtwert).

Bescheidene Lebensführung ist ja extrem relativ.
Jemand der Dicke Autos fährt für den ist ja ein 20.000.- Wagen schon bescheiden.
Für manche ist auch der 60" Fernseher der 800.- Wert hat bescheiden.

Ich dachte auf jeden Fall alles ab 300.- Wert (Schulden so ca. 20.000.-)

Bei 100.- muss ja quasi alles rein, samt Waschmaschine. Heutzutage hat auch jeder ein Smartphone, alles nicht bescheiden genug?

Was denkt Ihr ab welchen Wert muss was rein?



Dann Punkt 24
3.3
Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auf das Guthaben meines Girokontos bekomme ich ganz winzige Zinsen... soll ich das dort eintragen? sind vermutlich unter 5.-/Jahr... wenn ich mein Geld gleich abhebe ist es natürlich entsprechend weniger.

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