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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Bafög Vollstreckung

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Hallo,
ich schreibe nicht für mich, aber das ist zweitrangig. Ich möchte jemandem helfen.

Und zwar liegt ein Vollstreckungsbescheid vor des Finanzamtes Thüringen, es geht um eine Einziehungs-und Pfändungsverfügung, die an die Bank geschickt wurde. Das Konto ist nun gesperrt, bzw. es ist nichts mehr verfügbar.
Kurze Erklärung: Es wurde mit dem Bafögamt eine Rückzahlungsvereinbarung ausgemacht, in Höhe von 50€, (Studium abgebrochen, da nicht genügend Leistung erbracht), diese wollte die Rückzahlung auf 100€ erhöhen, obwohl der ehemalige Bafögempfänger in Ausbildung war und sich die 100€ nicht leisten konnte. Man hatte versucht, sich auf 20euro zu einigen, allerdings hat das Bafögamt nicht mitgemacht. Es wurde ein Schreiben erstellt mit Begründung und Nachweis über BAB-Einkuft. Das Amt hatte sich danach nicht mehr gemeldet...
Leider wurde auch die Zahlung des "Schuldners" eingestellt.
Jetzt diese Vollstreckung und Kontopfändung.
Was am besten tun?

Könnte man derzeit noch einen Kredit aufnehmen, da nun monatliches Einkommen vorliegt, allerdings nicht mehr als 1200€. Es sind 8000€ zurückzuzahlen.

Hinzufügend, für diese Schulden gibt es auch einen Bürgen, der demnächst eine Insolvenz eröffnen möchte und schon einen Termin hat beim Schulderberater.
Was macht am besten Sinn, was ist erlaubt?

Vielen lieben Dank.

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