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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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vollstreckbare Titel

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Hallo zusammen,

wie ich festgestellt habe gibt es ja diverse Vollstreckungstitel, wie Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Anerkenntnisurteile, sonstige Urteile usw.

Wenn der Vollstreckungsbescheid abbezahlt ist, dann bekommt man normalerweise den Original - Vollstreckungsbescheid zurück, und somit wäre die Angelegenheit erledigt.

Wie sieht es mit einem vorläufig vollstreckbaren Anerkenntnisurteil aus bzw. wie ist deren Ablauf ?

Wie bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss ?

Was passiert danach, wenn vom Amtsgericht ein Beschluss über einen Vergleich erstellt worden ist, und dieser nun ausgeglichen worden ist ?

Was macht man, wenn der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid nicht hergeben möchte bzw. nicht reagiert ?

Grüße

Domenikus

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