Hallo zusammen,
wie ich festgestellt habe gibt es ja diverse Vollstreckungstitel, wie Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Anerkenntnisurteile, sonstige Urteile usw.
Wenn der Vollstreckungsbescheid abbezahlt ist, dann bekommt man normalerweise den Original - Vollstreckungsbescheid zurück, und somit wäre die Angelegenheit erledigt.
Wie sieht es mit einem vorläufig vollstreckbaren Anerkenntnisurteil aus bzw. wie ist deren Ablauf ?
Wie bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss ?
Was passiert danach, wenn vom Amtsgericht ein Beschluss über einen Vergleich erstellt worden ist, und dieser nun ausgeglichen worden ist ?
Was macht man, wenn der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid nicht hergeben möchte bzw. nicht reagiert ?
Grüße
Domenikus
wie ich festgestellt habe gibt es ja diverse Vollstreckungstitel, wie Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Anerkenntnisurteile, sonstige Urteile usw.
Wenn der Vollstreckungsbescheid abbezahlt ist, dann bekommt man normalerweise den Original - Vollstreckungsbescheid zurück, und somit wäre die Angelegenheit erledigt.
Wie sieht es mit einem vorläufig vollstreckbaren Anerkenntnisurteil aus bzw. wie ist deren Ablauf ?
Wie bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss ?
Was passiert danach, wenn vom Amtsgericht ein Beschluss über einen Vergleich erstellt worden ist, und dieser nun ausgeglichen worden ist ?
Was macht man, wenn der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid nicht hergeben möchte bzw. nicht reagiert ?
Grüße
Domenikus