Hallo ihr Lieben,
im April 2009 hatte ich ein Ermittlungsverfahren des Zolls gegen mich, wegen diesem Sachverhalt:
Sie bezogen vom 03.07.2006 bis einschließlich 11.03.2007 Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.
Ab 01.01.2007 absolvierten Sie Ihren Wehr- oder Zivildienst und war somit nicht mehr arbeitslos.
Diese Änderung in Ihren Verhältnissen, die für den Anspruch auf die Leistung erheblich ist, haben Sie entgegen Ihren gesetzlichen
Verpflichtungen gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB l) der Agentur für Arbeit nicht angezeigt.
Die Behörde erlangte erst im Nachhinein, durch Mitteilung des Rententrägers vom 22.12.2008 (Eingang 30.12.2008), Kenntnis über die Sachlage.
Deshalb ist in der Zeit vom 01.01.2007 bis 11.03.2007 eine Überzahlung der Leistung in Höhe von 411,10 EUR eingetreten.
Ich habe das damals auch zugegeben und bekam im Juni 2009 einen Bußgeldbescheid über 250 + Gebühren und Auslagen.
Dieses habe ich in Raten bis zum 01.04.2010 komplett beglichen.
Jetzt der Sprung zu heute:
Heute bekam ich einen Brief von der Agentur für Arbeit Recklinghausen - Inkasso Service mit diesem Inhalt:
Zahlungserinnerung
Sehr geehrte ....,
Sie haben die am 18.12.2009 fällige Forderung der Agentur für Arbeit in Höhe von 420,50 noch nicht beglichen.
Nähere Angaben entnehmen Sie der beigefügten Forderungsaufstellung.
Ihre Zahlung erwarte ich bis spätestens zum 29.09.2017.
...
Lassen Sie den Zahlungstermin erfolglos verstreichen, werde ich weitere Schritte gegen Sie prüfen.
Hierdurch können Ihnen zusätzliche Kosten sowie Unannehmlichkeiten entstehen.
Forderungsaufstellung: https://img2.picload.org/image/dgagwrpi/ab.jpg
Nun ist meine Frage: Ist diese Forderung nach den vielen Jahren nicht verjährt?
Ich erinnere mich, in der Zeit in der auch das Bußgeldverfahren lief, schon einmal diese Forderung bekommen zu haben, seitdem habe ich davon aber nichts mehr gehört.
Auch in dem Bußgeldbescheid steht nicht, dass ich dieses Geld zurück zahlen muss.
Deshalb frage ich mich: Ist diese Forderung, wie ja manchmal bei Ämtern usw. üblich, als tituliert anzusehen bzw zu behandeln oder gibt es eine Chance, dass die Forderung verjährt sein könnte?
Ich freue mich auf Eure Hilfe.
LG Emilia
im April 2009 hatte ich ein Ermittlungsverfahren des Zolls gegen mich, wegen diesem Sachverhalt:
Zitat:
Sie bezogen vom 03.07.2006 bis einschließlich 11.03.2007 Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.
Ab 01.01.2007 absolvierten Sie Ihren Wehr- oder Zivildienst und war somit nicht mehr arbeitslos.
Diese Änderung in Ihren Verhältnissen, die für den Anspruch auf die Leistung erheblich ist, haben Sie entgegen Ihren gesetzlichen
Verpflichtungen gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB l) der Agentur für Arbeit nicht angezeigt.
Die Behörde erlangte erst im Nachhinein, durch Mitteilung des Rententrägers vom 22.12.2008 (Eingang 30.12.2008), Kenntnis über die Sachlage.
Deshalb ist in der Zeit vom 01.01.2007 bis 11.03.2007 eine Überzahlung der Leistung in Höhe von 411,10 EUR eingetreten.
Dieses habe ich in Raten bis zum 01.04.2010 komplett beglichen.
Jetzt der Sprung zu heute:
Heute bekam ich einen Brief von der Agentur für Arbeit Recklinghausen - Inkasso Service mit diesem Inhalt:
Zitat:
Zahlungserinnerung
Sehr geehrte ....,
Sie haben die am 18.12.2009 fällige Forderung der Agentur für Arbeit in Höhe von 420,50 noch nicht beglichen.
Nähere Angaben entnehmen Sie der beigefügten Forderungsaufstellung.
Ihre Zahlung erwarte ich bis spätestens zum 29.09.2017.
...
Lassen Sie den Zahlungstermin erfolglos verstreichen, werde ich weitere Schritte gegen Sie prüfen.
Hierdurch können Ihnen zusätzliche Kosten sowie Unannehmlichkeiten entstehen.
Forderungsaufstellung: https://img2.picload.org/image/dgagwrpi/ab.jpg
Ich erinnere mich, in der Zeit in der auch das Bußgeldverfahren lief, schon einmal diese Forderung bekommen zu haben, seitdem habe ich davon aber nichts mehr gehört.
Auch in dem Bußgeldbescheid steht nicht, dass ich dieses Geld zurück zahlen muss.
Deshalb frage ich mich: Ist diese Forderung, wie ja manchmal bei Ämtern usw. üblich, als tituliert anzusehen bzw zu behandeln oder gibt es eine Chance, dass die Forderung verjährt sein könnte?
Ich freue mich auf Eure Hilfe.
LG Emilia