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Zählt mein Sohn als unterhaltspflichtig?

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Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Mein Mann ist vor 3 Jahren gestorben, ich habe nun 3 Jahre gekämpft aber es geht einfach nicht mehr und ich denke darüber nach in die Privatinsolvenz zu gehen.

Ich selbst verdiene recht gut, 2700€ netto, davon gehen noch 200€ private KV ab. Wegen meines Verdienstes erhalte ich keine Witwenrente, für meinen Sohn (7 Jahre alt) erhalte ich das Kindergeld und eine Waisenrente in Höhe von 208€.

Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens... zählt mein Sohn als Unterhaltspflichtig oder fällt er wegen der Waisenrente raus?

In einer Pfändungstabelle habe ich gelesen, dass bei meinem Einkommen und 1 Unterhaltspflichtigen Person der pfändbare Betrag ca 570€ wäre, das würde bedeuten mir blieben ca 2100 zzgl Kindergeld und Waisenrente? Oder liege ich da völlig falsch?

Es wäre sehr nett, wenn mich jemand etwas aufklären könnte.
Viele Grüße Conny

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