Hallo,
mich würden, falls vorhanden (wovon ich in dem Forum hier jetzt eigentlich mal ausgehe) eure Erfahrungen mit Anträgen auf Erlass der Unpfändbarkeit von Guthaben auf P-Konten gemäß § 850l ZPO, interessieren.
Gehen die Anträge in der Regel durch, werden sie eher von den Gerichten abgelehnt? Falls abgelehnt, mit welchen Begründungen?
mich würden, falls vorhanden (wovon ich in dem Forum hier jetzt eigentlich mal ausgehe) eure Erfahrungen mit Anträgen auf Erlass der Unpfändbarkeit von Guthaben auf P-Konten gemäß § 850l ZPO, interessieren.
Gehen die Anträge in der Regel durch, werden sie eher von den Gerichten abgelehnt? Falls abgelehnt, mit welchen Begründungen?