Hallo,
Es fällt mir ehrlich gesagt sehr schwer hier in diesem Forum zuschreiben, auch wenn es überwiegend "anonym" ist schäme ich mich dennoch sehr!
Erstmal zu mir, ich bin 22 Jahre alt, von Beruf Krankenpfleger.
Ich habe bereits einen hohen Schuldenberg, in Zahlen 41.000 ich konnte irgendwann meine Zahlungen nicht mehr leisten und so kam eines zum anderen.
Ich habe mich also bei einem Rechtsanwalt beraten lassen und bin mit meiner Frau und dem Anwalt zum Schluss gekommen den Weg der Insolvenz zu gehen und das mit sehr gemischten Gefühlen.
Ich zahle seit circa 3 Monaten keinen Cent mehr an meine Gläubiger und verwende mein komplettes Gehalt( darf ich das überhaupt, wegen Pfändungsfreibetrag und so? ) für den Lebensunterhalt und so!
Jedenfalls habe ich vor zwei Wochen den Antrag auf Insolvenz bei meinem Rechtsanwalt gestellt und heute ist mir aufgefallen das ich noch 3 Gläubiger habe( Insgesamt circa 300 ) diese aber nicht im Gläubigerverzeichnis stehe, meine Frage daher, darf ich die Gläubiger selbst noch bezahlen, dass die zufrieden sind? Oder wie soll ich mich verhalten?
Liebe Grüße
Vincent
Es fällt mir ehrlich gesagt sehr schwer hier in diesem Forum zuschreiben, auch wenn es überwiegend "anonym" ist schäme ich mich dennoch sehr!
Erstmal zu mir, ich bin 22 Jahre alt, von Beruf Krankenpfleger.
Ich habe bereits einen hohen Schuldenberg, in Zahlen 41.000 ich konnte irgendwann meine Zahlungen nicht mehr leisten und so kam eines zum anderen.
Ich habe mich also bei einem Rechtsanwalt beraten lassen und bin mit meiner Frau und dem Anwalt zum Schluss gekommen den Weg der Insolvenz zu gehen und das mit sehr gemischten Gefühlen.
Ich zahle seit circa 3 Monaten keinen Cent mehr an meine Gläubiger und verwende mein komplettes Gehalt( darf ich das überhaupt, wegen Pfändungsfreibetrag und so? ) für den Lebensunterhalt und so!
Jedenfalls habe ich vor zwei Wochen den Antrag auf Insolvenz bei meinem Rechtsanwalt gestellt und heute ist mir aufgefallen das ich noch 3 Gläubiger habe( Insgesamt circa 300 ) diese aber nicht im Gläubigerverzeichnis stehe, meine Frage daher, darf ich die Gläubiger selbst noch bezahlen, dass die zufrieden sind? Oder wie soll ich mich verhalten?
Liebe Grüße
Vincent