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Privatinsolvenz trotz offener hoher Erbschaft ?

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Ich warne euch vorweg mal. Meine finanz. Situation ist äusserst kompliziert und verzettelt. Ich hoffe ihr habt Standvermögen und blickt einigermaßen durch :


Vor ca. 10 Jahren habe ich als auch meine Tante von meiner Großmutter (die Mutter meiner Tante) Immobilienanteile im Wert von ca 200.000 EUR oder vielleicht sigar mehr vererbt bekommen. Bis heute kam es aber nie zu einer Erbschaftsauseinandersetzung weil meine Tante a. immer blockierte und b. ich selber das Ganze nie wirklich ernst nahm bzw. auch zu sehr durch Gesundheitsgeschichten abgelenkt war (Klinikaufenthalte, Depressionen etc.)
Aufgrund letzteres bin ich dann halt auch endgültig abgerutscht und bin mit ca. 50.000 EUR verschuldet. Mein einziges Einkommen sind 400 EUR im Monat - Einkünfte aus besagter Erbschaft.


Ich habe mich im Verlauf der Jahre bereits bei drei, teils sehr renommierten, ErbschaftsRechtsanwälten erkundigt und alle drei sagten nachdem sie jeweils die Unterlagen zur Erbschaft durchgesehen haben dass das Ganze sehr komplex sei und eine Auseinandersetzung mehrere Jahre dauern würde. Desweiteren verlangten jeweils die drei Anwälte einen fünfstelligen Betrag im Voraus als Anzahlung dafür dass sie mit der Erbschaftsauseinandersetzung beginnen.


Mein Problem :
1.
Die Sozialämter - habe bei mehreren nachgefragt - wollen mir nicht helfen weil sie sagen dass ich erst die Erbschaft regeln müsste.
2.
Um die Erbschaft zu regeln bräuchte ich die besagte hohe Summe als Anzahlung für einen Rechtsanwalt. Dieses Geld habe ich logischerweise nicht zur Verfügung.
3.
Selbst meine Gläubiger schaffen es nicht meine ErbschaftsimmobienAnteile zu pfänden da neben meiner Tante auch andere Personen beteiligt sind (mir gehört von allem nur 1/4)
4.
Da mir eben nur ein Viertel gehört habe ich nichts zu sagen. Ich werde immer von den anderen Parteien überstimmt. Ich kann also z.B. nicht aus eigener Macht verlangen die Immobilien zu veräußern.
5.
Der Versuch meinen ViertelAnteil zu verkaufen geht nicht da a. Keiner ein Viertel von einem Haus kauft und b. mein Anteil noch in der Erbschaft verankert ist.(Fachbegriff heisst 'Erbgemeinschaft')
Ich muss erst die Erbschaft auflösen bevor ich verkaufen darf.
6.
Psychisch bin ich definitiv nicht in der Lage alles selbst zu regeln. Das ist keine Einbildung sondern wird von meinen Ärzten unterstützt.
Dieses wollten mir bereits einen Vormund stellen. Aber diesen müsste ich aufgrund der Erbschaft selbst bezahlen. Geld was ich nicht liquide habe. Ein Teufelskreis.
7.
Banken geben mir aufgrund meiner Schulden keinen Kredit um mir den Rechtsanwalt für die Erbschaftsauseinandersetzung bezahlen zu können.


Meine Frage ist nun ob ich trotz unaufgelöster Erbschaft einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen darf und dann quasi im Verlauf dieser Insolvenz die Erbschaft gleich mit aufgelöst wird ?

Natürlich haben meine ImmobilienAnteile aus der Erbschaft genannten Schätzwert aber was ich nun wirklich nach einer Erbschaftsauseinandersetzung herauskamen kann niemand sagen !

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