Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und habe leider durch die Suchfunktion keine passenden Antworten gefunden, ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Nach langem Schriftverkehr mit dem Inkassobüro wegen einer alten Schuld habe ich eine Einmalsumme angeboten, die ich mir von Freunden und Verwandten zusammenleihe. In meinem Schreiben hatte ich angegeben "Nach Zahlung der Vergleichssumme werden Sie mir dann die Restschuld erlassen, den Schuldentitel aushändigen und die Erledigungsmeldung an die Schufa und andere Auskunfteien veranlassen und mir eine Löschung erfolgter Einträge gestatten."
Ich habe nun Antwort bekommen, und mein Angebot wird angenommen. Im Brief steht "Nach Zahlungseingang ist die im Betreff aufgeführte Forderung als erledigt zu betrachten. Nach Eingang des Vergleichsbetrages wird auch die entsprechende Erledigungsmitteilung an die Schufa Holding AG veranlasst"
Meine Frage ist nun - ist mit diesem Satz das abgedeckt, was ich in meinem Schreiben angefragt hatte? Muss ich noch mal zurückschreiben und darum bitten, dass man mir schriftlich bestätigt, dass der Titel ausgehändigt wird, bzw. die Erledigungsmitteilung auch an andere Auskunfteien geht? Soll ich noch mal darum bitten, dass mir die Löschung gestattet wird? Und würde das überhaupt etwas bringen, da die Schulden ja rechtmässig waren?
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich hätte gern, dass mir nach über 15 Jahren endlich dieser Stein vom Herzen fällt, aber da ich dies Mal wirklich alles richtig machen und nicht meine Freunde und Familie wieder enttäuschen will, die mir noch einmal vertrauen und versuchen mir auf die Beine zu helfen, bin ich sehr unsicher, ob ich dem Schreiben jetzt so trauen darf.
Dank schon einmal für eure Hilfe!
ich bin neu im Forum und habe leider durch die Suchfunktion keine passenden Antworten gefunden, ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Nach langem Schriftverkehr mit dem Inkassobüro wegen einer alten Schuld habe ich eine Einmalsumme angeboten, die ich mir von Freunden und Verwandten zusammenleihe. In meinem Schreiben hatte ich angegeben "Nach Zahlung der Vergleichssumme werden Sie mir dann die Restschuld erlassen, den Schuldentitel aushändigen und die Erledigungsmeldung an die Schufa und andere Auskunfteien veranlassen und mir eine Löschung erfolgter Einträge gestatten."
Ich habe nun Antwort bekommen, und mein Angebot wird angenommen. Im Brief steht "Nach Zahlungseingang ist die im Betreff aufgeführte Forderung als erledigt zu betrachten. Nach Eingang des Vergleichsbetrages wird auch die entsprechende Erledigungsmitteilung an die Schufa Holding AG veranlasst"
Meine Frage ist nun - ist mit diesem Satz das abgedeckt, was ich in meinem Schreiben angefragt hatte? Muss ich noch mal zurückschreiben und darum bitten, dass man mir schriftlich bestätigt, dass der Titel ausgehändigt wird, bzw. die Erledigungsmitteilung auch an andere Auskunfteien geht? Soll ich noch mal darum bitten, dass mir die Löschung gestattet wird? Und würde das überhaupt etwas bringen, da die Schulden ja rechtmässig waren?
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich hätte gern, dass mir nach über 15 Jahren endlich dieser Stein vom Herzen fällt, aber da ich dies Mal wirklich alles richtig machen und nicht meine Freunde und Familie wieder enttäuschen will, die mir noch einmal vertrauen und versuchen mir auf die Beine zu helfen, bin ich sehr unsicher, ob ich dem Schreiben jetzt so trauen darf.
Dank schon einmal für eure Hilfe!