Hallo Zusammen,
ich habe mich heute in diesem Forum angemeldet, in der Hoffnung, hier vielleicht Klarheit zu folgendem Thema zu erhalten.
In der vergangenen Woche wurde ich von einem Brief eines Rechtsanwaltsbüros überrascht, welches nach eigenen Angaben mit dem Einzug offener Forderungen beauftragt wurde. Beim Telefonat bei dem in dem Brief angeführten Amtsgericht bestätigte sich zunächst, dass im Jahr 2000 ein Titel durch einen Energielieferanten gegen mich erwirkt wurde. (Ich stelle die Richtigkeit der Hauptforderung, die zu dem Vollstreckungstitel führte zwar vehement in Frage, jedoch lässt sich dies nach so langer Zeit kaum noch mit schriftlichen Nachweisen o.ä. belegen.)
Meine eigentliche Frage bezieht sich deshalb auch erstmal nur auf die Forderungsaufstellung des Rechtsanwaltsbüros. Diese führt u.a. verzinsliche Kosten auf und zwar am konkreten Beispiel der Hauptforderung i.H.v. ca. 340 verzinst mit 8,42%, gerechnet auf 17 Jahre. Der gleiche Zeitraum wird bei einem Zinssatz von 4% auf zwei weitere kleinere Beträge verwendet. Sie fordern nun also insgesamt fast 1000 .
Nun habe ich aber erfahren, dass Zinsen - auch auf titulierte Forderungen - nur 3 Jahre rückwirkend (also tatsächlich erst ab dem Jahr 2014-2017) berechnet werden dürften.
Deshalb wollte ich mich nun hier vergewissern, ob es ratsam ist, die Einrede der Verjährung zu stellen und auf eine korrigierte Forderungsaufstellung zu bestehen.
Da das Anwaltsbüro in ihrem ersten Schreiben nur 5 Tage Zeit zur Begleichung der Forderung (bzw zur Schließung eines Ratenzahlungsvertrages) gewährt hat, und ich eine Kontopfändung, Schufa-Eintrag o.ä. auf jeden Fall vermeiden möchte, bin ich doch eher unschlüssig...
Ich würde mich über hilfreiche Kommentare sehr freuen!
ich habe mich heute in diesem Forum angemeldet, in der Hoffnung, hier vielleicht Klarheit zu folgendem Thema zu erhalten.
In der vergangenen Woche wurde ich von einem Brief eines Rechtsanwaltsbüros überrascht, welches nach eigenen Angaben mit dem Einzug offener Forderungen beauftragt wurde. Beim Telefonat bei dem in dem Brief angeführten Amtsgericht bestätigte sich zunächst, dass im Jahr 2000 ein Titel durch einen Energielieferanten gegen mich erwirkt wurde. (Ich stelle die Richtigkeit der Hauptforderung, die zu dem Vollstreckungstitel führte zwar vehement in Frage, jedoch lässt sich dies nach so langer Zeit kaum noch mit schriftlichen Nachweisen o.ä. belegen.)
Meine eigentliche Frage bezieht sich deshalb auch erstmal nur auf die Forderungsaufstellung des Rechtsanwaltsbüros. Diese führt u.a. verzinsliche Kosten auf und zwar am konkreten Beispiel der Hauptforderung i.H.v. ca. 340 verzinst mit 8,42%, gerechnet auf 17 Jahre. Der gleiche Zeitraum wird bei einem Zinssatz von 4% auf zwei weitere kleinere Beträge verwendet. Sie fordern nun also insgesamt fast 1000 .
Nun habe ich aber erfahren, dass Zinsen - auch auf titulierte Forderungen - nur 3 Jahre rückwirkend (also tatsächlich erst ab dem Jahr 2014-2017) berechnet werden dürften.
Deshalb wollte ich mich nun hier vergewissern, ob es ratsam ist, die Einrede der Verjährung zu stellen und auf eine korrigierte Forderungsaufstellung zu bestehen.
Da das Anwaltsbüro in ihrem ersten Schreiben nur 5 Tage Zeit zur Begleichung der Forderung (bzw zur Schließung eines Ratenzahlungsvertrages) gewährt hat, und ich eine Kontopfändung, Schufa-Eintrag o.ä. auf jeden Fall vermeiden möchte, bin ich doch eher unschlüssig...
Ich würde mich über hilfreiche Kommentare sehr freuen!