Ein freundliches Hallo in die Gemeinde ;-):)
Nachdem ich hier seit Monaten ein stiller Mitleser bin, habe ich jetzt selbst ein paar Verständnisfragen zum Pfändungsschutzkonto. Folgender Sachverhalt:
Am 3.7. geht eine Pfändung bei meiner Bank auf meinem Konto ein. 3Tage später reiche ich die rückwirkende Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto mit bescheinigtem Freibetrag in Höhe von 2035,97 (3 Unterhaltspflichten) ein.
In der Zwischenzeit werden natürlich aufgrund der Pfändung einige Lastschriften durch die Bank storniert und das Geld wird dem Konto wieder gutgeschrieben.
Am vergangenen Donnerstag gehe ich in die Filiale meiner Bank um nachzufragen, ob schon Pfändungsschutz für das Konto besteht. Die Dame bejaht dieses und nennt mir gleichzeitig einen verfügbaren Betrag in Höhe von 374,- .
Jetzt frage ich mich natürlich, wie dieser Betrag zustande kommt?
Die Dame konnte oder wollte mir dazu keine Auskunft geben und verwies mich an die Pfändungsabteilung der Bank, bei der ich bislang niemanden erreichen konnte (werde es aber ab Montag weiter beharrlich versuchen).
Kann es sein, dass die Bank die stornieren Lastschriften als verfügt berechnet oder die Gutschrift als Geldeingang? Egal wie ich es rechne;es haut so oder so nicht hin. Darf die Bank dies verrechnen oder muss ich irgendetwas tun, um über meinen vollen Betrag verfügen zu können (das Geld reicht ja nicht mal für die Miete).
Und ab wann greift der Pfändungsschutz? Ab Eingang bei der Bank oder für den ganzen Monat? Mir geht es hierbei um Buchungen am 3.7.,die nicht storniert worden sind, sondern ganz normal ausgeführt wurden.
Ich entschuldige mich für den langen Text und bedanke mich schonmal im Vorraus für die Antworten. Ein schönes Wochenende für alle!
Nachdem ich hier seit Monaten ein stiller Mitleser bin, habe ich jetzt selbst ein paar Verständnisfragen zum Pfändungsschutzkonto. Folgender Sachverhalt:
Am 3.7. geht eine Pfändung bei meiner Bank auf meinem Konto ein. 3Tage später reiche ich die rückwirkende Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto mit bescheinigtem Freibetrag in Höhe von 2035,97 (3 Unterhaltspflichten) ein.
In der Zwischenzeit werden natürlich aufgrund der Pfändung einige Lastschriften durch die Bank storniert und das Geld wird dem Konto wieder gutgeschrieben.
Am vergangenen Donnerstag gehe ich in die Filiale meiner Bank um nachzufragen, ob schon Pfändungsschutz für das Konto besteht. Die Dame bejaht dieses und nennt mir gleichzeitig einen verfügbaren Betrag in Höhe von 374,- .
Jetzt frage ich mich natürlich, wie dieser Betrag zustande kommt?
Die Dame konnte oder wollte mir dazu keine Auskunft geben und verwies mich an die Pfändungsabteilung der Bank, bei der ich bislang niemanden erreichen konnte (werde es aber ab Montag weiter beharrlich versuchen).
Kann es sein, dass die Bank die stornieren Lastschriften als verfügt berechnet oder die Gutschrift als Geldeingang? Egal wie ich es rechne;es haut so oder so nicht hin. Darf die Bank dies verrechnen oder muss ich irgendetwas tun, um über meinen vollen Betrag verfügen zu können (das Geld reicht ja nicht mal für die Miete).
Und ab wann greift der Pfändungsschutz? Ab Eingang bei der Bank oder für den ganzen Monat? Mir geht es hierbei um Buchungen am 3.7.,die nicht storniert worden sind, sondern ganz normal ausgeführt wurden.
Ich entschuldige mich für den langen Text und bedanke mich schonmal im Vorraus für die Antworten. Ein schönes Wochenende für alle!