Hallo,
Nehmen wir mal an das Insolvenzgericht beschließt am 22. eines Monats, dass eine unterhaltsberechtigte Person nicht mehr zu berücksichtigen ist. Ist dies dann schon für den aktuellen Monat gültig oder erst ab dem nächsten. Die Lohnabrechnungen für den aktuellen Monat werden in der Regel am 20. des Monats durchgeführt und am 28. ausbezahlt.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
Nehmen wir mal an das Insolvenzgericht beschließt am 22. eines Monats, dass eine unterhaltsberechtigte Person nicht mehr zu berücksichtigen ist. Ist dies dann schon für den aktuellen Monat gültig oder erst ab dem nächsten. Die Lohnabrechnungen für den aktuellen Monat werden in der Regel am 20. des Monats durchgeführt und am 28. ausbezahlt.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!