Hallo!
Ich habe beim Zentralen Vollstreckungsgericht die Einträge von 5 nicht abgegebenen EVs beantragt, da diese alle erledigt sind. Da mir die Vollstreckungstitel nicht vorliegen, habe ich mir von den Gläubigern und Gerichtsvollzieher bestätigen lassen, dass die Forderungen beglichen sind.
Um eine Löschung vorzunehmen, fordert mich das Zentrale Vollstreckungsgericht auf folgende Dokumente vorzulegen:
Vollstreckungstitel
Einladung zu Abgabe der EV
Schreiben vom GV in welchen er mir die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ankündigt.
Da es sich um alte Vorgänge aus 2014/2013 handelt (einer aus 2015) und ich die ganzen geforderten Unterlagen nicht habe, weiß ich nicht was ich machen soll. Ich möchte endlich eine saubere Schufa, die ich bei Wohnungssuche nun auch zwingend benötige.
Könnt Ihr mir sagen, was ich tun kann?
Ich habe beim Zentralen Vollstreckungsgericht die Einträge von 5 nicht abgegebenen EVs beantragt, da diese alle erledigt sind. Da mir die Vollstreckungstitel nicht vorliegen, habe ich mir von den Gläubigern und Gerichtsvollzieher bestätigen lassen, dass die Forderungen beglichen sind.
Um eine Löschung vorzunehmen, fordert mich das Zentrale Vollstreckungsgericht auf folgende Dokumente vorzulegen:
Vollstreckungstitel
Einladung zu Abgabe der EV
Schreiben vom GV in welchen er mir die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ankündigt.
Da es sich um alte Vorgänge aus 2014/2013 handelt (einer aus 2015) und ich die ganzen geforderten Unterlagen nicht habe, weiß ich nicht was ich machen soll. Ich möchte endlich eine saubere Schufa, die ich bei Wohnungssuche nun auch zwingend benötige.
Könnt Ihr mir sagen, was ich tun kann?