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Gläubiger will Haftbefehl erlassen- was nun?

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Hallo Leute,

ein Forum, in dem Schuldner wie ich auch mal über Ihre Sorgen schreiben können, das tut gut.
Aber eine Bitte an euch; bitte meinen Beitrag erst aufmerksam lesen- Danke!

Ich habe eine Frage hier an diejenigen die sich auskennen;

Ich beziehe seit 5 Jahren ALG II und bin auch gesundheitlich stark angeschlagen- seit 2 Jahren wegen schwerer Depression und Angststörung -AU und strebe die Erwerbsminderungsrente an, die auch nicht höher wie das jetzige ALG II sein wird.

Zu meinem Problem: Ich hatte einen Termin zur Abgabe der EV versäumt, da ich kein Auto habe, fuhr mich meine Schwester zum GV während seiner Sprechzeiten, wir kamen verspätet an, (weil meine Schwester nicht früher von der Arbeit entlassen wurde als geplant) also der Termin/ Uhrzeit die auf der Vorladung stand wurde überschritten, der GV hatte jedoch noch 45 minuten Sprechzeit an diesem Tag.

Der GV verweigerte die Abnahme obwohl noch 45 minuten Sprechzeit war an diesem Tag- aber das ist ja jetzt auch egal.

Der GV hat nun das Amtsgericht mitgeteilt das ich die EV nicht abgegeben habe.
Habe schon gestern Post von meinem Gläubiger erhalten das er Haftbefehl beantragen werde.

Mein Gott macht einen das fertig.....

Ich suche schon stundenlang im Internet aber finde immer nur solche Hinweise wie;
"Man wird von der Polizei abgeholt", "man wird dann von der Polizei zur nächsten JVA gebracht", etc,etc,et...
also was genaues konnte ich nicht erfahren.


Ich habe auch schon den GV angerufen- der sagte er will abwarten was der Gläubiger machen werde und wird bei Haftbefehl mir eine erneute Vorladung/Termin schicken damit ich die Ev abgeben kann- falls er die Wahrheit sagt und das auch so üblich ist. Ich finde im Internet dazu immer nur Hinweise das man dann von der Polizei abgeholt werde....
das man bei einem Haftbefehl einen erneuten Termin beim GV bekommt um die EV abzugeben fand ich nirgendwo im web.

Deshalb meine Frage an euch;

Was wird denn nun jetzt passieren? Jetzt muss sich täglich mit Polizei rechnen um abgeholt zu werden oder wie?

Ich will ja die EV abgeben, ich habe nichts, bin pfandlos und habe nichts zu verbergen.
Allerdings einfach so einen Termin mit dem GV vereinbaren - das macht er nicht- der GV wartet den Auftrag vom Gericht/Gläubiger ab.

Jetzt sagt mir mal was passieren wird?

Oder soll ich dem Gläubiger mal anschreiben und Ihn meinen aktuellen ALG II Bescheid und Kontoinformationen
( habe ein P Konto) schriftlich zuschicken und Ihn um erneute Vorladung beim GV bitten, damit ich die EV abgeben kann?

Oder kann ich die EV auch bei meinem Amtsgericht abgeben oder bei einem Notar (würde ja auch wieder Geld kosten) ?


Furchtbar diese Sorgen, ich will ja die Ev abgeben- sagt mir mal was jetzt passieren wird und was ich tun soll- soll ich den Gläubiger mal anschreiben und Ihn meine finanzielle Lage mitteilen und bitten um eine erneuten Termin damit die EV abgegeben werden kann?

Ich muss doch möglich sein jederzeit diese EV abgeben zu können....


Bin für Tipps und jeden Rat dankbar.

grüße
begun

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