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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Angemessenen Betrag zur Abführung berechnen

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Als Selbständiger muss man ja einen angemessenen Betrag abführen, so als würde man in seinem Beruf tätig sein.

Doch was ist angemessen. Gehe ich von meinem letzten Job aus wären es grad mal an die 15.- im Monat. Hatte daher einen höheren Betrag angeboten.

Aber inzwischen auch einen neuen Teilzeitjob, mein Gewerbe ist entsprechend nur noch so nebenbei. Würde ich den Job in Vollzeit ausüben, dann müsste ich wohl fast 200.- im Monat abdrücken.
Das Geld hab ich aber garnicht... hinzu kommt das ich ihn nicht wirklich in Vollzeit machen sollte, da ich Gesundheitlich durch Bandscheibenvorfälle einseitige Tätigkeiten meiden soll und in dem Job Sitze ich den ganzen Tag nur rum, das schlaucht ein wenig, daher nutze ich die Freien Tage nicht nur für das Gewerbe sondern auch zur Regeneration und Bewegungsausgleich.


Habe Angst das es evtl. einen Versagungsantrag am ende Geben könnte, weil ich eben nicht rund 200.- im Monat abführe, auch wenn ich im Jahresschnitt eher auf nur 1100.- Netto kommen würde.


Zudem, sollte ich die Pflicht haben Vollzeit zu arbeiten, würde ich dies nicht in diesem gut bezahlten Job machen, sondern in einem wo ich nicht Einseitig belastet würde... dort wäre dann aber wohl das Gehalt entsprechend geringer und am ende käme man vielleicht nur auf 0-50.- im Monat die Pfändbar sind, trotz Vollzeit.



Aktuell pendelt mein Insolvenzverwalter irgendwo zwischen... führen Sie nicht soviel ab Sie brauchen ja auch was zum eben und Führen Sie möglichst viel ab, es soll ja auch Zeigen das Sie es abzahlen wollen.

Ist eine Privatinso. Die Verfahrenskosten dürfte ich nach 1-2 Jahren gedeckt haben.

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