Hallo Zusammen,
es besteht ein Pfändungsschutzkonto mit erhöhten Freibeträgen (Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO von Sozialamt aufgrund SGBXII für vollstationäre Pflege):
1. Grundfreibetrag: 1073,88 Euro
2. Laufende Geldleistungen: 3063,86 Euro
= Pfandfreier monatlicher Sockelbetrag: 4137,74 Euro.
Die Bank hat nun eine Pfändung zugelassen mit der Begründung, man hätte einen Betrag "stehengelassen". Dieser würde in den folgenden Monat übertragen. Eine Apothekenrechnung von 61,40 Euro wurde im April nicht ausgeführt. Ich verstehe diese Begründung nicht. Da die Einnahmen und Ausgaben jeden Monat immer unter den = Pfandfreien monatlicher Sockelbetrag von 4137,74 Euro lag.
Folgende Ein- und Ausgaben erfolgten in den letzten 4 Monaten:
Januar: Einnahmen 3339,82 Euro / Ausgaben: 3556,74 Euro;
Februar: Einnahmen 2571,40 Euro / Ausgaben: 2578,21 Euro;
März: Einnahmen 3083,68 Euro / Ausgaben: 3116,84 Euro;
April: Einnahmen 3083,68 Euro / Ausgaben: 3058,55 Euro.
Wie kann es sein, dass eine Pfändung von 300 Euro zugelassen wird, wenn es einen pfandfreien erhöhten monatlichen Sockelbetrag gibt?
Danke Euch
es besteht ein Pfändungsschutzkonto mit erhöhten Freibeträgen (Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO von Sozialamt aufgrund SGBXII für vollstationäre Pflege):
1. Grundfreibetrag: 1073,88 Euro
2. Laufende Geldleistungen: 3063,86 Euro
= Pfandfreier monatlicher Sockelbetrag: 4137,74 Euro.
Die Bank hat nun eine Pfändung zugelassen mit der Begründung, man hätte einen Betrag "stehengelassen". Dieser würde in den folgenden Monat übertragen. Eine Apothekenrechnung von 61,40 Euro wurde im April nicht ausgeführt. Ich verstehe diese Begründung nicht. Da die Einnahmen und Ausgaben jeden Monat immer unter den = Pfandfreien monatlicher Sockelbetrag von 4137,74 Euro lag.
Folgende Ein- und Ausgaben erfolgten in den letzten 4 Monaten:
Januar: Einnahmen 3339,82 Euro / Ausgaben: 3556,74 Euro;
Februar: Einnahmen 2571,40 Euro / Ausgaben: 2578,21 Euro;
März: Einnahmen 3083,68 Euro / Ausgaben: 3116,84 Euro;
April: Einnahmen 3083,68 Euro / Ausgaben: 3058,55 Euro.
Wie kann es sein, dass eine Pfändung von 300 Euro zugelassen wird, wenn es einen pfandfreien erhöhten monatlichen Sockelbetrag gibt?
Danke Euch