Hallo zusammen!
Über die Stadt (Wohnungsamt) habe ich wegen geringer Einkünfte als Erwerbsminderungsrentner eine bezahlbare, kleine Wohnung gesucht. Nun erhielt ich nach geraumer Zeit (mit Mitbewerbern) ein Angebot u. bekomme evtl. einen Termin zur Besichtigung.
Erfahren habe ich aber, daß von Bewerbern, die in die nähere Auswahl kommen, so eine o.g. Auskunft verlangt wird. Also daß man beim bisherigen Vermieter keinerlei Schulden hat.
Gut, habe ich nicht. Auch sonst keine Schulden mehr. Wollte aber mal in die Runde fragen, inwieweit das überhaupt statthaft ist mit dieser Bescheinigung. (?)
Über die Stadt (Wohnungsamt) habe ich wegen geringer Einkünfte als Erwerbsminderungsrentner eine bezahlbare, kleine Wohnung gesucht. Nun erhielt ich nach geraumer Zeit (mit Mitbewerbern) ein Angebot u. bekomme evtl. einen Termin zur Besichtigung.
Erfahren habe ich aber, daß von Bewerbern, die in die nähere Auswahl kommen, so eine o.g. Auskunft verlangt wird. Also daß man beim bisherigen Vermieter keinerlei Schulden hat.
Gut, habe ich nicht. Auch sonst keine Schulden mehr. Wollte aber mal in die Runde fragen, inwieweit das überhaupt statthaft ist mit dieser Bescheinigung. (?)