Hallo Leute,
jetzt sind ein paar gute Ideen gefragt:
was könnte/müsste der TH/IV unternehmen
nachdem er nach Beauftragung eines Gutachters feststellt hat,
das eine (sowieso grundpfandrechtlich abgesicherte) angemeldete Forderung,
die er sowieso aus einem anderen Grund nicht anerkannt hat,
sowieso schon vor der Anmeldung verjährt war,
um einer endlose Verschleppung des Verfahrens entgegen zu wirken
weil der Gläubiger den TH/IV nicht auf Anerkennung verklagt
um so den unnötigen Verkauf der betroffenen Immobilie durch den TH/IV zu erzwingen damit dieser das Verfahren überhaupt beenden kann ?
jetzt sind ein paar gute Ideen gefragt:
was könnte/müsste der TH/IV unternehmen
nachdem er nach Beauftragung eines Gutachters feststellt hat,
das eine (sowieso grundpfandrechtlich abgesicherte) angemeldete Forderung,
die er sowieso aus einem anderen Grund nicht anerkannt hat,
sowieso schon vor der Anmeldung verjährt war,
um einer endlose Verschleppung des Verfahrens entgegen zu wirken
weil der Gläubiger den TH/IV nicht auf Anerkennung verklagt
um so den unnötigen Verkauf der betroffenen Immobilie durch den TH/IV zu erzwingen damit dieser das Verfahren überhaupt beenden kann ?