Hallo,
ich betreue eine Frau, die wegen §263 StGB verurteilt wurde. Die Schuldnerberatung meint, dass sie aufgrund dieser Vorstrafte (Jugendsache) für 10 Jahre für die Einrichtung einer Privatinsolvenz/Restschuldbefreiung gesperrt wäre. Ich habe die InsO gelesen, aber nur § 290 InsO finden, nachdem die Restschuldbefreiung nur bei Straftaten nach §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs versagt wird.
Danke.
ich betreue eine Frau, die wegen §263 StGB verurteilt wurde. Die Schuldnerberatung meint, dass sie aufgrund dieser Vorstrafte (Jugendsache) für 10 Jahre für die Einrichtung einer Privatinsolvenz/Restschuldbefreiung gesperrt wäre. Ich habe die InsO gelesen, aber nur § 290 InsO finden, nachdem die Restschuldbefreiung nur bei Straftaten nach §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs versagt wird.
Danke.