Ich habe das Forum durchgeblättert aber nichts gefunden, was meine Fragen beantwortet hätte.
Mein Fall:
Finanzamt betreibt die Zwangsversteigerung meines Hauses. Alle Verhandlungen mit FA sind gescheitert. Ich bin arbeitslos.
Das Haus hat eine Restschuld bei der Bank von über 100 000 . FA hat in Grundbuch seine Forderungen von über 80 000 eingetragen.
Das Haus ist nicht in allzu gutem Zustand. Das obere Stockwerk ist auf Lebenszeit vermietet (nicht in Grundbuch eingetragen).
Es ist absehbar, dass FA die geforderte Summe nicht bekommt, möglicherweise leer ausgeht.
Die Bank hat kein Interesse an der Zwangsversteigerung.
Was passiert, wenn der Gutachter
a) den Verkaufswert des Hauses unter der Restschuld bei der Bank
b) knapp über der Restschuld bei der Bank
festlegt ?
Mein Fall:
Finanzamt betreibt die Zwangsversteigerung meines Hauses. Alle Verhandlungen mit FA sind gescheitert. Ich bin arbeitslos.
Das Haus hat eine Restschuld bei der Bank von über 100 000 . FA hat in Grundbuch seine Forderungen von über 80 000 eingetragen.
Das Haus ist nicht in allzu gutem Zustand. Das obere Stockwerk ist auf Lebenszeit vermietet (nicht in Grundbuch eingetragen).
Es ist absehbar, dass FA die geforderte Summe nicht bekommt, möglicherweise leer ausgeht.
Die Bank hat kein Interesse an der Zwangsversteigerung.
Was passiert, wenn der Gutachter
a) den Verkaufswert des Hauses unter der Restschuld bei der Bank
b) knapp über der Restschuld bei der Bank
festlegt ?