Hallo,
ich befinde mich seit August 2015 im eröffneten Privatinsolvenzverfahren.
Jetzt habe ich von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2016 bekommen aus der sich ein Guthaben von fast 300 Euro ergibt.
Für 2015 war es ähnlich. Damals hat mir mein Insolvenzverwalter, auf Nachfrage mitgeteilt, das Nebenkostenerstattungen immer zur
Insolvenzmasse gehören. Ich habe es dann auch ohne weitere Diskussionen von meinem Vermieter an den Verwalter überweisen lassen,
obwohl ich schon damals gelesen hatte, das dies nicht gilt wenn der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis beim Vermieter freigegeben hat.
Das ist bei mir aber der Fall. Er hat eine Enthaftungserklärung nach Insoeröffnung an meinen Vermieter geschickt.
Dazu habe ich auch entsprechende Gerichtsurteile gefunden, z.B. BGH, Urteil v. 22.05.2014, Az. IX ZR 136/13.
Ich weiß das es zu dem Thema schon einige Threads gibt, aber hat hier evtl. jemand aktuelle Erfahrungen gemacht?
Ich bin mir unsicher ob ich das Guthaben dennoch an den Insolvenzverwalter auszahlen lassen soll oder an mich selber
und dann eine Freigabe beim Insolvenzgericht zu beantragen? Wenn es abgehlehnt wird, kann ich es ja immernoch an den Verwalter überweisen.
ich befinde mich seit August 2015 im eröffneten Privatinsolvenzverfahren.
Jetzt habe ich von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2016 bekommen aus der sich ein Guthaben von fast 300 Euro ergibt.
Für 2015 war es ähnlich. Damals hat mir mein Insolvenzverwalter, auf Nachfrage mitgeteilt, das Nebenkostenerstattungen immer zur
Insolvenzmasse gehören. Ich habe es dann auch ohne weitere Diskussionen von meinem Vermieter an den Verwalter überweisen lassen,
obwohl ich schon damals gelesen hatte, das dies nicht gilt wenn der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis beim Vermieter freigegeben hat.
Das ist bei mir aber der Fall. Er hat eine Enthaftungserklärung nach Insoeröffnung an meinen Vermieter geschickt.
Dazu habe ich auch entsprechende Gerichtsurteile gefunden, z.B. BGH, Urteil v. 22.05.2014, Az. IX ZR 136/13.
Ich weiß das es zu dem Thema schon einige Threads gibt, aber hat hier evtl. jemand aktuelle Erfahrungen gemacht?
Ich bin mir unsicher ob ich das Guthaben dennoch an den Insolvenzverwalter auszahlen lassen soll oder an mich selber
und dann eine Freigabe beim Insolvenzgericht zu beantragen? Wenn es abgehlehnt wird, kann ich es ja immernoch an den Verwalter überweisen.