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Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
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Verjährung aller Kosten?

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Guten abend,

Ich fasse mich mal kurz. Habe einen Titel von 2008, letzter mir bekannter Kontakt zu dem IB war 2010 seither nichts mehr. Aufgefallen ist es jetzt in der Schufaauskunft und ich hab mal angefragt ohne Zahlungsangebot oder Anerkenntnis. Die Zinsen bis Ende 2013 sollten verjährt sein, wie siehts mit den anderen Kosten aus die nach dem VB 2008 entstanden sind? Also Adressermittlung, GV, RA. Auch verjährt? Und ist es richtig das ein Inkassobüro einen Schufaeintrag gar nicht veranlassen darf, sondern nur der Gläubiger? Soweit ich weiss wurde die Eintreibung nicht abgetreten, das IB wurde nur beauftragt.

Danke schon mal

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