Quantcast
Channel: Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
Viewing all articles
Browse latest Browse all 4518

unpfändbares Einkommen in Bankschließfach verwalten

$
0
0
Hallo,

man kann ja mit seinen unpfändbaren Einkommen machen was man will bei der Insolvenzeröffnung vermute ich mal. Da ich doch etwas Angst habe, das der TH sobald man den Insolvenzantrag bei Gericht einreicht, das Konto erstmal sperren lassen wird (zumindest habe ich gelesen das dies am Anfang passieren kann oder vielleicht die Bank Stress macht, wenn Gläubiger vielleicht noch vorher pfänden wollen), möchte ich statt mein Geld heim zu bunkern, lieber im Schließfach hinterlegen. Da wo ich wohne wird in letzter Zeit viel eingebrochen, das Schließfach ist keine 100m von meinen Arbeitsplatz entfernt, so das ich ohne Probleme lieber da immer Geld hole wenn ich was brauche. Dies dürfte ja so erstmal erlaubt sein oder?

So nun die Frage bzw. Problem. Es ist nicht mein Schließfach. Es gehört meinen Eltern, die aber weit weg wohnen. Ich habe nur eine Vollmacht über das Schließfach, da ich auch 2 mal im Jahr wenn mein Kind Geburtstag hat oder Weihnachten ist, in Ihren Auftrag Geld und Gold dort aufbewahre wo es sicher ist, da sie auch in der Stadt wo sie wohnen keine Bank haben die so ein Schließfach anbietet. Ich gehe mal davon aus, das der Treuehändler oder das Gericht ja von der Vollmacht erfahren werden von meiner Bank. Besteht nun die Gefahr, wenn ich mein Lohn erstmal dort bunkere, einen vorgeworfen werden kann, das auch der Rest der dort im Schließfach liegt meins sein könnte und man es weg nimmt? Wie sollen meine Eltern beweisen können was ihrs ist und was nicht. Weil wenn den so sei, müsste ich das Geld dann doch heim irgendwie verstecken immer. Seht ihr da Probleme? Gibt es vielleicht auch sowieso Probleme weil ich die Vollmacht besitze und der TH davon ausgehen könnte, das der Inhalt mir gehört? Weil dann müsste ich auch die Vollmacht noch kündigen.

Viewing all articles
Browse latest Browse all 4518