Ein Steuerbescheid ist ja ein Verwaltungsakt, gegen den man innerhalb von 4 Wochen angehen kann.
Welche Frist gilt aber, wenn das FA nach dem Erlass des Steuerbescheides eine Verrechnungsmitteilung verschickt. Dort werden Forderungen des FA mit Erstattungsansprüchen des Bürgers verrechnet (= aufgerechnet). Da dieses aber kein Verwaltungsakt ist gegen den man dann klagen könnte, muss vorher ein rechtsmittelfähiger Bescheid beantragt werden.
Innerhalb welcher Frist kann man diesen rechtsmittelfähigen Bescheid beim FA beantragen?
Welche Frist gilt aber, wenn das FA nach dem Erlass des Steuerbescheides eine Verrechnungsmitteilung verschickt. Dort werden Forderungen des FA mit Erstattungsansprüchen des Bürgers verrechnet (= aufgerechnet). Da dieses aber kein Verwaltungsakt ist gegen den man dann klagen könnte, muss vorher ein rechtsmittelfähiger Bescheid beantragt werden.
Innerhalb welcher Frist kann man diesen rechtsmittelfähigen Bescheid beim FA beantragen?