Guten Morgen,
ich werde Mitte des Jahres arbeitslos und bekomme eine Abfindung von ca. 40000 Euro. Ich werde einen Vollstreckungsschutz beantragen, vielleicht lassen sie mir ja einen kleinen Teil.
Ich bin in der LST Klasse 5. Es wurde uns gesagt das sie die Fünftelregelung anwenden da das wohl vorteilhafter wäre. Nun habe ich Angst, das ich dadurch im Jahr darauf eine hohe Steuernachzahlung zu erwarten habe wenn mein Mann und ich unsere Steuererklärung machen. Kann das passieren?
LG
ich werde Mitte des Jahres arbeitslos und bekomme eine Abfindung von ca. 40000 Euro. Ich werde einen Vollstreckungsschutz beantragen, vielleicht lassen sie mir ja einen kleinen Teil.
Ich bin in der LST Klasse 5. Es wurde uns gesagt das sie die Fünftelregelung anwenden da das wohl vorteilhafter wäre. Nun habe ich Angst, das ich dadurch im Jahr darauf eine hohe Steuernachzahlung zu erwarten habe wenn mein Mann und ich unsere Steuererklärung machen. Kann das passieren?
LG