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Sparbuch bei Vermögensauskunft vergessen

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Ein Bekannter von mir musste im November 2016 die Vermögensauskunft abgeben.

Hierbei hat er vergessen ein Sparkonto auf dem sich 10,00 EURO Guthaben befinden anzugeben. Das Guthaben stammt aus dem Jahr 2010. Auf dem Konto gab es seit Anfang 2010 weder Ein- noch Auszahlungen. Lediglich Zinsgutschriften im Centbereich. Das Sparkonto lief damals übrigens noch bei der Dresdner Bank, die es ja seit August 2010 so gar nicht mehr gibt.

Der hat das Konto also wirklich vergessen, nicht mehr auf dem Schirm gehabt. Dazu könnte man noch sagen, dass er seit 2009 nachweislich an Depressionen leidet und in der Zeit von 2009 bis Mitte 2015 auch insgesamt gut 34 Monate deshalb arbeitsunfähig und krangeschrieben war. Der war und ist also wirklich krank!

Ein Gläubiger hat das jetzt durch den Gerichtsvollzieher (ZPO 802I) herausbekommen, dass es das vergessene Konto gibt und dieses gepfändet.

Kann die Nichtangabe bei der Vermögensauskunft jetzt zu irgendwelchen strafrechtlichen Konsequenzen führen?

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