Hallo,
im Januar 2016 machte ich meine Steuererklärung 2015. Rückerstattung rund 980 Euro...davon rund 80 Euro mit Hundesteuer verrechnet und Rest auf Konto des TH.
Wenn mir von dem Geld eh nichts bleibt, muss ich dann in der WVP eine Steuererklärung machen?
Ich mein....ich gebe jeden Monat vom unpfändbaren Betrag 100 bis 200 Euro für Weiterbildungen aus damit ich beruflich voran komme und alternativen habe wenns gesundheitlich im jetzigen Beruf nicht mehr geht.
Im Beschluss ( vom 15.07.14) vom Gericht steht:
"Inso wird nach Vollzug der Schlußverteilung aufgehoben.
Der Insolvenzbeschlag bleibt für sämtliche Steuererstattungsansprüche des Schuldners usw. für die Veranlagungszeiträume 2012,2013 und 2014 und für solche die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet §203 InsO
Mit der Nachtragsverteilung wird der TH xyz beauftragt"
Letztendlich kann ich mir doch die Steuererklärung sparen, weil mir doch eh nichts davon bleibt, oder?
Es ist doch nur eine einzige Zeitverschwendung für mich?
im Januar 2016 machte ich meine Steuererklärung 2015. Rückerstattung rund 980 Euro...davon rund 80 Euro mit Hundesteuer verrechnet und Rest auf Konto des TH.
Wenn mir von dem Geld eh nichts bleibt, muss ich dann in der WVP eine Steuererklärung machen?
Ich mein....ich gebe jeden Monat vom unpfändbaren Betrag 100 bis 200 Euro für Weiterbildungen aus damit ich beruflich voran komme und alternativen habe wenns gesundheitlich im jetzigen Beruf nicht mehr geht.
Im Beschluss ( vom 15.07.14) vom Gericht steht:
"Inso wird nach Vollzug der Schlußverteilung aufgehoben.
Der Insolvenzbeschlag bleibt für sämtliche Steuererstattungsansprüche des Schuldners usw. für die Veranlagungszeiträume 2012,2013 und 2014 und für solche die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet §203 InsO
Mit der Nachtragsverteilung wird der TH xyz beauftragt"
Letztendlich kann ich mir doch die Steuererklärung sparen, weil mir doch eh nichts davon bleibt, oder?
Es ist doch nur eine einzige Zeitverschwendung für mich?